Liebe Frau Bader, mich beschäftigt im Moment zunehmend folgende Frage: Im Okt 2014 wurde unser Sohn Tim geboren, ich habe drei Jahre Elternzeit beantragt, somit endet diese im Oktober 2017. Seit April diesen Jahres bin ich beim selben Arbeitgeber wieder suf 450 Euro Basis angestellt, es wurde eine Anderungsmitteilung unterzeichnet, die bis Oktober 2017 gilt, mir bleibt meine vollzeitstelle also erhalten. Nun planen wir für nächstes Jahr unser zweites Kind, und da stellt sich mir immer häufiger die Frage, was mit meiner vollzeitbeschäftigung passiert, wenn ich z.b. erst nächstes Jahr im Juni schwanger werde, und der et dann im April 2018 erst ist, ich wieder ein beschäftigungsverbot bekomme, was so sein wird, und mir ja folglich nicht die Chance geboten wird ab Oktober wieder voll zu arbeiten? Kann der Arbeitgeber mir dann meine vollzeitvertrag entziehen? Bzw auf den 450 Euro Job plädieren, der ja laut Anderungsmitteilung nur bis Oktober gilt, ich aber ja meine vollzeitstelle nicht antreten kann... oder bekomme ich wieder mein ganz normales Gehalt, wie es in meinen ersten Schwangerschaft war, da hatte ich auch ein beschäftigungsverbot, aufgrund der erhöhten infektionsgefahr am Arbeitsplatz. wie läuft das denn dann? Das ist manchmal ganz schön kompliziert... Vielen lieben Dank schon einmal für ihre Antwort, und viele Grüße
Mitglied inaktiv - 14.06.2016, 21:41