Hallo Frau Bader,
Mein Ex und ich haben uns kurz vor Silvester getrennt.
Das Ausbleiben der Periode habe ich zuerst auf den “Stress“ geschoben. Jetzt wurde ich dank eines positiven Schwangerschaftstests eines besseren belehrt. Diesen kann ich mir erst am Mittwoch vom Frauenarzt bestätigen lassen.
Um mit offenen Karten zu spielen, habe ich meinen Ex darüber informiert. Seine Aussage war dazu, er wird nicht für dieses Kind unterschreiben, er will dieses Kind nicht.
Wir waren nicht verheiratet.
Was bedeutet das nun für mich zwecks Geburtsurkunde? Wird diese dann überhaupt ausgestellt?
Wie wird denn dann die Vaterschaft festgestellt? Es gibt nur ihn als möglichen Vater...
Viele Grüße,
Steffi
von
Neuanfang2017
am 09.02.2017, 23:01
Antwort auf:
Vaterschaftsanerkennung nach Trennung
Hallo,
was er will ist vällig unerheblich. Im Notfall muss die Vaterschaft eingeklagt werden. Er wird ums eine Pflichten nicht drumherumkommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.02.2017
Antwort auf:
Vaterschaftsanerkennung nach Trennung
So einen Ex hatte ich auch, der kannte mich dann auf einmal nicht mehr näher.
Du kannst das vor der Geburt schon einleiten alles.
Gehst zum Jugendamt, beantragst die Beistandschaft, lässt Dir die Anträge für den Unterhaltsvorschuss schon mitgeben oder da gleich ausfüllen.
Dann musst Du nach der Genurt nur die Urkunde nachreichen.
Um den Rest kümmern die sich dann.
Bei uns hat es inklusive gerichtlichem Vaterschaftsfeststellugsverfahren ein Jahr gedauert.
In der Geburtsurkunde steht dann vorerst bei Vater eben nix.
Lass Dich nicht stressen davon, es wird Unterhaltsvorschuss geben und Du selbst hast damit eigentlich keine Arbeit.
Einmal musste ich vor Gericht erscheinen und bestätigen in der Empfängniszeit mit dem Herren Sex gehabt zu haben.
Der Termin dauerte keine 15 Minuten.
von
Sternenschnuppe
am 10.02.2017, 10:12