Hallo,
hab da mal ne Frage: hatte ein Beschäftigungsverbot letzten Jahres von Anfang März bis zum Mutterschutz, der am 14. Juni begann.
Was ist mit dem Urlaubsanspruch aus dieser Zeit?
Ist der verfallen?
Wann kann/muss ich den nehmen?
Wie ist da die Gesetzeslage?
Danke für ihre Unterstützung
lg eifelperle
von
Zitrona
am 29.02.2012, 23:47
Antwort auf:
Urlaubsanspruch trotz Beschäftigungsverbot?
Hallo,
auch in einem Beschäftigungsverbot erwerben Sie Urlaubsansprüche. Genau genommen erwerben Sie Urlaubsansprüche bis zum Ende des Monats, in dem der Mutterschutz endet.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.03.2012
Antwort auf:
Urlaubsanspruch trotz Beschäftigungsverbot?
Der ist NICHT verfallen, sondern kann bis zum Ende des Jahres genommen was auf das Jahr folgt in dem die EZ Endet. Sprich wenn Du 1 Jahr EZ genommen hast, dann kannst Du den Urlaub bis 31.12.2013 nehmen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 01.03.2012, 08:29
Antwort auf:
Urlaubsanspruch trotz Beschäftigungsverbot?
Hallo nochmal,
und wie ist das dann, wenn ich ab Sommer Teilzeit arbeiten gehe?
Werden die Urlaubstage dann der wenigen Arbeitszeit angepasst?
Also wenn ich ca 18 Tage gehabt hätte bis Ende Mutterschutz und die in der Teilzeitstelle nehmen würde, dann fehle ich doch 18 Wochen, wenn ich 1Tag arbeiten gehe.
Wie wird das geregelt?
lg Zitrona
von
Zitrona
am 02.03.2012, 21:20