Hallo Frau Bader,
am 31.08.2012 war mein erster Arbeitstag (in Vollzeit) nach zweijähriger Elternzeit ohne Beschäftigung. Der Mutterschutz für mein zweites Kind beginnt am 04.09.2012 (für die zwei zu arbeitenden Werktage habe ich Urlaub genommen). Da ich während des Mutterschutzes Anspruch auf Urlaub habe folgende Frage zur Berrechnung: Ich habe 30 Tage Urlaub im Jahr, also 2,5 pro Monat. Wie errechnet sich dieser auf, voraussichtlich, 14 Wochen Mutterschutz? Der errechnete ET ist der 16.10.2012, der Mutterschutz endet somit am 11.12.2012. Ich komme auf 10 Tage bei Berrechnung voller Monate ist das korrekt?
Herzlichen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Sonnenschein1012
von
Sonnenschein1012
am 03.09.2012, 13:50
Antwort auf:
Urlaubsanspruch für Mutterschutzzeit nach Elternzeit
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.09.2012