Eine etwas kompliziertere Frage: Bei einem 50% Beschäftigungsverbot, dass so ausgestellt ist, dass ich statt einer 5 Tage Woche nur noch 2 Tage die Woche arbeiten darf-wie verhält es sich da mit dem Urlaubsanspruch? Verteilen sich die mir zustehenden Urlaubstage dann nur auf meine "noch Arbeitstage" oder immer noch auf die ganze ursprüngliche Arbeitswoche? Ich hoffe, Sie können mir da weiterhelfen. Meine Personalabteilung kennt sich da leider nicht aus.
von katharina78 am 24.06.2014, 18:29