Sehr geehrter Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt.
Mein Ehemann zahlt für seine Kinder (heute 23 J und 21J beide studieren+ Nebenjob) aus seine erste Ehe Kindesunterhalt. Ich habe mit ihm eine Tochter aus unsere Ehe (heute 11 Monate) .
Frage: wie wird der Trennungsunterhalt für mich und für unsere gem. Tochter berechnet? Muss der Unterhalt für die Kinder aus erste Ehe im Vollem bezahlt werden? Vor allem beide sind über 21J, allg. Schulbildung schon längst abgeschlossen und beide haben Nebenjobs.
Danke im Voraus.
von
annalenna
am 19.08.2013, 08:50
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
Minderjährige und privilegiert volljährige Kinder im Sinne des § 1603 Abs .2 BGB haben absoluten Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten!
Privilegiert ist ein Kind, wenn es
das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
unverheiratet ist
im Elternhaus/ bei einem Elternteil wohnt
sich in allgemeiner Schulausbildung befindet
Es müssen alle 4 Bedingungen erfüllt sein!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.08.2013
Antwort auf:
Unterhalt
Liebe Frau Bader,
vielen Dank für so schnelle Antwort.
Ich wollte noch kurz fragen, ob bei mir ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht wenn ich nach der Trennung bedürftig bin. Oder stehen die andere Kinder aus der erste Ehe davor?
Vielen, herzlichen Dank!
von
annalenna
am 19.08.2013, 13:56