Frage:
Unterhalt nach Hochzeit und angeheiratetem kind
Hallo Frau Bader,
Im Jahr 2013 bekam ich meinen Sohn, sein Erzeuger zahlt bis heute keinen unterhalt. Ich werde durch die beistandschaft des jugendamtes betreut. Im Jahr 2013 bin ich dann mit meinem neuem Lebenspartner zusammen gezogen , der seid dem für mich und meinen Sohn aufkommt . (bekomme keine gelder vom Staat da er "zu viel " verdient) im Jahr 2015 haben wir geheiratet . Ab dem Tag der Hochzeit wurde mir der unterhaltsvorschuss für meinen Sohn gestrichen. Meine Frage ist , da mein Mann, der nicht der kindsvater ist ja nun komplett für uns zahlt und aufkommt ., (krankenversicherung, kindergarten, lebensmittel, Kleidung usw) ...( er hat einen Sohn aus einer früheren beziehung 11 Jahre und zahlt 291€ unterhalt) muss er immer noch den vollen Satz Unterhalt zahlen? Dazu kommt das ich schwanger bin und demnächst unser gemeinsames kind zur Welt kommt. Er bekommt ca 2850€ ausgezahlt.
Vielen lieben Dank schonmal für die antwort.
von
babytk1315
am 10.03.2016, 11:02
Antwort auf:
Unterhalt nach Hochzeit und angeheiratetem kind
Hallo,
bei dem Lohn muss er
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.03.2016
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Unterhalt nach Hochzeit und angeheiratetem kind
Bei dem Netto könntet ihr noch zwei Kinder mehr bekommen und er müsste voll zahlen.
1080€ ist der Selbstbehalt, alles drüber kann für Unterhalt herangezogen werden.
Kümmert sich Dein Ex denn?
Mein Mann wollte irgendwann nicht nur alle finanziellen Pflichten miterfüllen sondern auch Absicherung und Rechte am Kind was er liebt und großzieht.
Er hat ihn dann adoptiert.
Kümmert sich Dein Ex nicht wäre das ja vielleicht auch eine Option für Euch.
von
Sternenschnuppe
am 10.03.2016, 11:54
Antwort auf:
Unterhalt nach Hochzeit und angeheiratetem kind
Er kümmert sich nicht und zeigt auch kein interesse. Es kommen nichtmal fragen wie es dem kind geht usw
an Adoption haben wir schon gedacht . Das Problem ist das mein ex die vaterschaftsanerkennung noch nicht gemacht hat . Trotz beistandschaft schleift das alles und das ärgert mich. Aus diesem Grund geht die Adoption leider noch nicht. So die Aussage vom jugendamt.
von
babytk1315
am 10.03.2016, 12:15
Antwort auf:
Unterhalt nach Hochzeit und angeheiratetem kind
Ich falle gleich vom Stuhl. Dein Kind ist doch schon drei oder fast drei.
Wann hast Du das denn an die Beistandschaft gegeben?
Mein Ex behauptete ja auf einmal mich gar nicht zu kennnen, die haben sofort Feststellungsklage eingereicht von der Beistandschaft, es dauerte mit Feststellung, Vaterschaftstest und Gerichtstermin ein Jahr, dann stand er in der Geburtsurkunde.
Mein Rat, sofern Du an Deinen Ex rankommst.
Mach einen Doppeltermin / erst Jugendamt, dann Notar.
Erst Anerkennen bem Jugendamt, danach zum Notar und er stimmt der Adoption zu. Es wird ja auch in seinem Interesse sein dass er dann rechtlich nix mit dem Kind zu tun hat ( Unterhalt )
Köder ihn damit.
Der Notar muss das halt entsprechend vorbereiten und einen Termin machen.
Anerkennung geht auch beim Standesamt.
Beistandschaft kannst Du vorher beenden.
Wie lange seid ihr schon verheiratet ?
Aber wie oben gesagt zu Deiner Kernfrage, das Einkommen langt für noch mehr Kinder, da wird sich nix reduzieren.
von
Sternenschnuppe
am 10.03.2016, 12:27
Antwort auf:
Unterhalt nach Hochzeit und angeheiratetem kind
haben wir den selben ex? :D
er behauptete auch mich nicht zu kennen usw hatte aber vorher einem vaterschaftstest zugestimmt der auch durchgeführt wurde. Da war der kleine 3 Monate alt. Ich hatte den test beim Gesundheitsamt in meiner Stadt (ich war weggezogen) machen lassen und habe dann nach nur 4 Tagen Post bekommen. Ein normaler Brief von ein Schnipsel raufgeklebt war "persönlich" dann nicht mal der volle Name meines Sohnes erwähnt , eine kleine Tabelle und darunter der Satz die "Vaterschaft ist somit nicht bewiesen" ohne Unterschrift und ohne ordentlichen Briefkopf usw . Daraufhin habe ich mir sofort die beistandschaft geholt . Da mir das alles sehr nach einem gefälschten schreiben vorkam.
Bei der beistandschaft viel ihm dann immer mehr ein, um das ganze hinaus zu zögern. Ich verstehe es auch nicht. Er behauptete dann zum Schluss, ich hätte ja nach der Trennung, sprich nach meinem Auszug erstmal Unterschlupf bei einem guten Freund gefunden (vorher die Behauptung mich nicht zu kennen) und das dieser doch womöglich der Vater sei.
Da ich zu diesem freund auch keinen Kontakt mehr habe weil ich alles hinter mir gelassen habe nachdem ich die Stadt verlassen habe und das ja meinte es wurde ja ein test gemacht jetzt kümmern wir uns erstmal um den "anderen" obwohl ich da schon längst schwanger war , zieht sich alles in die länge. Ich bin da auch Mega sauer drüber . Am liebsten würde ich diesen zettel vom test mal veröffentlichen . Es ist eine lachnummer und ja mein Kind ist bereits 3 !!! Ich weiß auch nicht mehr weiter . Auf die Frage warum mein Mann jetzt für meinen Sohn aufkommen muss und der kindsvater ja so fein raus ist kam nur... Schreiben Sie sich alle Kosten auf und dann können Sie es i.wann zivil einklagen . Ist das denn so rechtens?? Es kann doch nicht sein das dem eigentlichen Vater alles abgenommen wird oder? Schließlich müsste er ja den unterhaltsvorschuss zurück zahlen .
von
babytk1315
am 10.03.2016, 14:09
Antwort auf:
Unterhalt nach Hochzeit und angeheiratetem kind
Lustig. In den Dingern steht dann drin : "Eine Vaterschaft ist somit ausgeschlossen "
Nicht das was Du sagtest. Depp der.
Das Jugendamt hätte längst schon laaaaange klagen müssen.
Entziehe denen das, investiere in ein Anwaltsschreiben dass er anerkennen soll und einer Adoption zustimmen soll.
Ansonsten wird innerhalb von 14 Tagen Klage erhoben, die Gerichtskosten hat er dann zu tragen.
Lass Dich nicht länger vertrösten, nehme es selbst in die Hand.
von
Sternenschnuppe
am 10.03.2016, 14:17
Antwort auf:
Unterhalt nach Hochzeit und angeheiratetem kind
Ich hab auch so ein Exemplar von Ex. Er zahlt ebenfalls keinen Unterhalt und mein Jetztmann kommt für meine Beiden Großen komplett mit auf. Wie ist denn der Steuerfreibetrag für dein Kind verteilt? Hast du den kompletten Kinderfreibetrag? Wenn du nur einen halben haben solltest dann geh aufs Finanzamt und hole dir die andere Hälfte. Ist dein Jetztmann Alleinverdiener kannst du den Kinderfreibetrag auf ihn überschreiben lassen. Er müsste dann 1,5 Kinderfreibeträge haben. 0,5 für sein Kind und 1 für den Kind. So habe ich das vor zwei jahren gemacht, was uns zumindest für den Kitabeitrag eine Einkommensstufe runter gedrückt hat und wir dann 70,00€ im monat weniger zahlen mussten.
Wenn dein Beistand auf dem Jugendamt so gar nicht in die Potten kommt, dann hole dir auf dem Amtsgericht einen Berechtigungsschein ( kostet jetzt glaube 15,00€) und übergib die Sache einem Anwalt der treibt dann auch gleich den Unterhalt mit ein.
Alles Gute!
von
Julisa
am 11.03.2016, 11:28
Antwort auf:
Unterhalt nach Hochzeit und angeheiratetem kind
Bei einem Familieneinkommen von über 3000€ hier.
Verheiratet, da zählt er mit.
von
Sternenschnuppe
am 11.03.2016, 11:44