Hallo, Mein Lebensgefährte wird aufgrund eines Bandscheibenvorfalles vermutlich umschulen müssen. Da wir in einer Fernbeziehung (600km) leben war eigentlich ein Umzug geplant. Darf er VOR einer möglichen Umschulung umziehen? Ist die Gewährung dessen Ermessenssache der Rentenversicherung? Und wo bekomme ich dazu ggf Informationen her? Vielen Dank
von Wunschkind2008 am 11.05.2015, 20:09