Frage: Umgangsrecht

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 7 Jahren von meinem Mann getrennt. Die beiden gemeinsamen Söhne (7 und 11 Jahre) leben bei mir. Der Vater hat sich bis auf wenige Ausnahmen nicht viel um die Kinder gekümmert, war meist unzuverlässig, hat Besuchsvereinbarungen kurzfristig abgesagt, oder die Kinder später geholt und früher gebracht. Wir hatten noch nie eine wirkliche Besuchsregelung getroffen. Nachdem ich seit ca. 3 Monaten nur noch per Mail Kontakt zu meinem Ex habe (persönliche Gespräche sind wegen Differenzen meist eskaliert - ich wollte nicht dass die Jungs das mitbekommen),hat sich die Situation weiter zugespitzt. Mein älterer Sohn möchte gar keinen Kontakt mehr zum Vater - weder persönlich noch telefonisch. Auch positives Zureden meinerseits hat nichts gebracht, Gespräche mit anderen über dieses Thema blockt er ab. Der Kleine geht hin, wenn es sein muss, ist aber auch nicht begeistert. Er fragt nie nach seinem Vater und würde nie von sich auf die Idee kommen den Papa zu besuchen. Ich sollte noch erwähnen, dass beide Kinder ADHS haben und insbesondere der 7-jährige nach Papa-Kontakten immer völlig neben der Spur läuft. Er kann sich dann nicht in Gruppen einfügen, provoziert, schreit, tobt, schläft schlecht bis gar nicht. Das dauert meist 2 bis 3 Tage. Nun will mein Ex-Mann eine verbindliche Regelung, egal ob die Kinder zu ihm wollen oder nicht. Prinzipiell finde ich eine verbindliche Regelung gut, da diese Klarheit bringt. Aber ich tu mir schwer, die Kinder zu einem Besuch bei ihm zu zwingen! Ich möchte, dass die Kinder gerne hingehen und fei entscheiden können. Ich stehe in Kontakt zum Jugendamt und habe SPFH. Dort werde ich das auch thematisieren. Meine Fragen an Sie: Wie beurteilen Sie unseren "Fall"? Wie sieht das Ganze rechtlich aus? Vielen Dank und viele Grüße Kerstin

von Desdi am 22.11.2012, 14:37



Antwort auf: Umgangsrecht

Hallo, kürzlich hat ein Richter im Familiengericht noch erklärt, dass es ihn gar nicht interessiert, ob die Kinder wollen oder nicht. Es sei Aufgabe der Mutter, den Kindern das Besuchsrecht schön zu reden. Allen dreien, den Kindern und dem Vater steht das Umgangsrecht normal zu. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.11.2012



Antwort auf: Umgangsrecht

Rechtlich hat er natürlich immer ein Umgangsrecht. Sehe es als Chance, und so wie die Kinder schon reagieren , so würde ich an Deiner Stelle selbst auf eine gerichtliche Klärung pochen. Wenn Du mit den Ämtern zusammen arbeitest, wie Du schreibst, dann denke ich in Richtung betreuten Umgang für ihn und Elternberatung für Euch beide, damit ihr wieder zusammen Eltern werden könnt. Wenn er dann nicht mitmacht, dann ist das gleich dokumentiert :-) Und die Kinder bekommen durch einen festen Plan auch mehr Stabilität.

von Sternenschnuppe am 22.11.2012, 15:11



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