Sehr geehrte Frau Bader,
Ich habe eine Frage bezüglich Umgangsrecht.
Mein Expartner und ich sibd seit 2 Jahren getrennt und ich habe ihm vorgeschlagen,dass er unsere gemeinsame Tochter,jetzt 3, einmal die Woche plus alle 14 Tage das gabze WE holen kann.Dieses klappte ganz gut,obwohl er arbeiten geht,wenn sie bei ihm ist und sie dann bei ihrer Oma ist.
Nun geht unsere Tochter seit 2 Wochen in den KiGa und wir einigten ubs,das wir solange die Eingewöhnung ist die Besuche von der Woche auf einen Tag von meinem Wochenende verschieben.Ein entgegenkommen meinerseits.Nun ist es ihm nich gebug ubd er will sie jedes Wochenende oder 2 Tage die Woche.Das ist mir aber zuviel,denn dann habe ich sie ja gar nich mehr um was mit ihr zu unternehmen.
Muss ich das dulden?
von
rose2013
am 17.08.2016, 21:18
Antwort auf:
Umgangsrecht
Hallo,
sorry, Sie machen zu viel Theater drumherum.
Er ist der Vater, auch bei der Eingewöhnung kann er das KInd sehen, und das ist kein "Entgegenkommen", sondern ein Anspruch, wenn es vorher so festgelegt wurde.
Ich sehe da keinen Zusammenhang.
Ob er sein Umgangsrecht erwietern kann, ist mit dem JA zu klären.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.08.2016
Antwort auf:
Umgangsrecht
Was hat denn der Kindergarten mit dem Umgang zu tun?
Wieso muss der dann ausfallen unter der Woche?
Da würde ich eher schauen ob man ihn da einbeziehen kann.
Die Eingewöhnung geht ja auch nicht so lang.
von
Sternenschnuppe
am 17.08.2016, 23:46
Antwort auf:
Umgangsrecht
Hallo,
OK, nur weil ich jetzt in den Kindergarten gehe, kann ich meinen papa nicht mehr so oft sehen...
DSAS ist die Sicht des Kindes die vorrangig vor der der Eltern ist.
Warum kann er nicht weiterhin das Kind nach dem KiGa abholen und am nächsten Morgen hinbringen?
Das Kind sollte schon die Möglichkeit haben je ein Wochenende mit einem Elternteil komplettt zuverbringen, da stimme ich Dir zu.
es geht aber nicht darum dass Du sie nicht mehr "hast", sondern was gut für das Kind ist.
Gruss
D
von
desireekk
am 18.08.2016, 15:25