Frage: Umgangsrecht des KV

Hallo ich versuche jetzt mal hier einen guten Ratschlag zu bekommen.Also zu meiner Situation:Der KV hat sich vor zwei Monaten von mir getrennt,danach habe ich einen Termin beim Jugendamt gemacht,da ich nicht wusste,wie man das Umgangsrecht bei einem Baby so gestaltet das es allen mit der Situation gut geht.(Kleine nun 12 Monate) Wir haben uns also einvernehmlich darauf geeinigt das er die Kleine 3 Nachmittage haben darf und einen Tag am We,wenn alles gut läuft mit Übernachtung.Es gab nur zwei Einschränkungen:Seine Eltern sollen wegen mangelnder Sozialkompetenz keinen intensiven Kontakt zu der Kleinen haben und die Grossmutter gar nicht da sie einfach ohne Grund die Beziehung zu der Kleinen abgebrochen hatte.Nun ist es so das der KV keine festen Tage mit mir ausmacht und immer im Laufe des Tages Bescheid gibt ob er sie holt oder besucht.Ein Anruf hat beim JA hat mir nichts gebracht.Ausserdem nimmt er die Kleine immer mit zu seinen Eltern.Wenn ich ihn anspreche und ihm sage das er mir bitte wenigstens einen Tag früher Bescheid sagen soll,damit ich meinen Tag planen kann(Vollzeit berufstätig) dann darf ich mir sagen lassen,ich würde ihm ja bei 4 Tagen in der Woche nicht genug Zeit mit ihr geben.Momentan bin ich echt hilflos und wollte schon zum Anwalt aber es fällt mir schwer diesen Schritt zu gehen,da dann ja wahrscheinlich weniger Umgang stattfindet und die Maus sich aber daran gewöhnt hat.Bin dankbar für jeden Rat.

von Inoue am 16.06.2015, 13:06



Antwort auf: Umgangsrecht des KV

Hallo, stellen Sie gemeinsam einen Plan auf, an welchem Tag er die Kleine nimmt. An den müssen sich alle halten. Erklären Sie ihm, dass Sie sich auch einrichten müssen - und er nicht so kurzfristig entscheiden kann. Ansonsten bleibt außer JA nur ein RA. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.06.2015



Antwort auf: Umgangsrecht des KV

Ps:Ich habe das alleinige Sorgerecht,da er die Teilung nicht wollte und das Aufenthaltsbestmingsrecht.

von Inoue am 16.06.2015, 13:12



Antwort auf: Umgangsrecht des KV

Geh zusammen mit ihm zum Jugendamt und macht feste Tage aus. Wenn das Kind betreut wird, dann soll er es in der Einrichtung / Tagesmutter abholen und später zu Dir bringen. Lass die Forderungen, vor Gericht werden sie eh keinen Bestand haben. Umgangsverbot weil die Uroma mal den Säugling nicht sehen wollte ? Klappt es unter der Woche nicht mit ihm weil er nicht zuverlässig ist, dann würde ich nur das Wochenende anbieten und den Rest verweigern ( dokumentieren wenn es nicht klappt ) Es kann nicht sein dass Du Schwierigkeiten bekommst, weil er es nicht hinbekommt.

von Sternenschnuppe am 16.06.2015, 13:36



Antwort auf: Umgangsrecht des KV

Nein die Grossmutter hatte die Kleine vorher immer gesehen ich war dort zweimal die Woche als ich noch in Elternzeit war,aber da der Enkel mit mir keine Beziehung mehr hat,hat sie auch kein Interesse an wie sie sagte meinem Kind.Was er mit ihr macht wenn er sie hat kann ich nicht ändern,auch wenn er immer bei seinen Eltern ist,ich finde es zwar nicht gut,aber ich mache deshalb auch keinen Stress.Es sind bereits beim JA feste Tage vereinbart worden die 3 Nachmittag wo er sie aus der Krippe nach der Arbeit abholen soll(was er aber nicht will,wegen Duschen,Essen usw.) und dann Abends 18:30 Uhr nach Hause bringen soll(Schlafenszeit um 19 Uhr)Ich versuche ihm soviel Umgang wie Möglich zu geben.Wenn ich jetzt hergehe und ihm sage wenn du dich nicht an die Vereinbarung hälst die gemeinsam getroffen wurde und ihm dann nur noch den Tag am We lasse,dann ist der Stress doch erst Recht vorprogrammiert und darf ich das überhaupt gesetzlich?

von Inoue am 16.06.2015, 13:49



Antwort auf: Umgangsrecht des KV

Ihr habt ab Krippe ausgemacht, also muss er sich dran halten. Offenbar bist Du bisher darauf eingegangen dass er permanent schiebt und Du springst. Hör auf damit. Frage ihn ob er sich an die Vereinbarung ab sofort hält, oder nicht. Wenn nicht, dann bleibt ihm eben das Wochenende. Passt ihm das nicht, dann steht es ihm frei zu klagen und einem Gericht zu erklären warum er ! den verlässlichen Umgang verweigert. Oder frage ihn ob er Dir monatlich Deinen Verdienst überweisen möchte, dann bleibst Du gerne Zuhause und bist für ihn flexibler abrufbar ;-)

von Sternenschnuppe am 16.06.2015, 19:03



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