Frage: umgang, wenn kind krank

hallo! ich habe eine tochter (27monate), vom KV bin ich seit Geburt getrennt, sie lebt bei mir. Wir haben eine feste Umgangsregelung mit einer JA-Mitarbeiterin gemeinsam vereinbart, die wir auch beide unterschrieben haben. Jetzt ist es so, dass die Kleine seit kurzem in die KiTa geht, und dann noch durch das regnerische Wetter in letzter Zeit, war sie öfter mal erkältet. Allerdings nie richtig schlimm, also nie so, dass sie hoch gefiebert hätte oder bettruhe gebraucht hätte. Meiner einschätzung nach hätte der umgang also stattfinden können, aber jedes mal, wenn ich dem KV mitteilte, dass sie etwas erkältet ist und irgendwelche Medikamente einnehmen muss, hat er sofort den Umgang abgelehnt. ich denke, er hat einfach keine lust auf rotznase und evtl unruhige nächte, das könnte ja etwas unangenehm sein. Nun 2 fragen: 1.darf er überhaupt den umgang einfach ablehnen, wenn das kind nicht wirklich "richtig" krank ist? (dann würde ich eh von mir aus sagen, sie soll lieber daheim bleiben) 2. darf er, wenn er von sich aus die ausgemachten umgangstage aufgrund einer leichten erkältung ablehnt, auf einen "ersatztag" bestehen? das macht er dann nämlich meist, was ich aber nicht fair finde, wir haben ja schliesslich auch mal was vor oder so. danke!

von amy2107 am 02.05.2016, 13:54



Antwort auf: umgang, wenn kind krank

Hallo, ich würde es ihm gar nicht sagen. Leider darf er ablehnen - hat aber keinen Anspruch auf einen Ersatztag. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2016



Antwort auf: umgang, wenn kind krank

Hi, Dass KV den Umgang ausfallen lässt wegen pillepalle sollte nicht dein Problem sein und natürlich gibt es KEINE Ersatztermine für solch eine Rosinenpickerei. Wieder mal so ein sensationelles EXEMPLAR, was du da hast. floe

von la-floe am 02.05.2016, 14:04



Antwort auf: umgang, wenn kind krank

Ich würde ihm das vorher gar nicht sagen. Rotznase wird er dann selbst mitbekommen. Solange Du nicht absagst musst Du gar nix als Ersatz akzeptieren. Es sei denn es passt und Du magst. Sanktionen für ihn gibt es nicht. Laut Gesetz ja, aber wird nicht umgesetzt.

von Sternenschnuppe am 02.05.2016, 14:20



Antwort auf: umgang, wenn kind krank

danke erst mal für die antworten! ich sage ihm das ja nicht lang vorher. vergangenen samstag zb: er kam, um sie abzuholen, ich teilte ihm mit, dass sie nasenspray und hustensaft braucht (das muss ich ihm ja schon sagen), wollte ihm das zeug mitgeben, daraufhin motzte er mich sofort an was das soll, sie solle doch zuhause bleiben wenn sie krank ist und er würde sie so nicht mitnehmen.

von amy2107 am 02.05.2016, 14:36



Antwort auf: umgang, wenn kind krank

Nettes Exemplar . Mach mal einen Termin beim Jugendamt. Da kann er sich von denen mal seine Rechte und Pflichten erklären lassen. Und Du zeigst dem Amt gleich dass Du lösungsorientiert bist, Hilfe suchst und für das Kind das regeln möchtest. Ich denke irgendwann landet ihr da eh. Angriff ist die beste Verteidigung ;-)

von Sternenschnuppe am 02.05.2016, 14:41



Antwort auf: umgang, wenn kind krank

danke! sternenschnuppe - das ist ja gerade das "witzige" an der situation, wir waren ja erst vor wenigen wochen beim JA, da ging es drum, dass er meist garnicht selber den umgang mit ihr wahrnimmt, sondern sie in den umgangszeiten sehr oft "herumreicht" auch die frau beim JA sagte, das geht so nicht und wir haben extra tage bzw zeiten vereinbart, wo auch wirklich er den umgang wahrnehmen kann/soll. das haben wir schriftlich festgehalten nur leider hat sich das mit dem krank sein und umgangsverweigrung erst nach diesem termin so zugespitzt, sonst hätte ich das ja da gleich mit angesprochen.

von amy2107 am 02.05.2016, 15:15



Antwort auf: umgang, wenn kind krank

Das ist doch gut, dann kennt sie die Knalltüte ja schon. Mach wieder einen Termin bitte.

von Sternenschnuppe am 02.05.2016, 21:51



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