Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsvertrag seit etwa 3,5 Jahren. 3,5 Monate vor Ende der Elternzeit habe ich schriftlich einen Antrag auf Teilzeitarbeit bei meinem AG mit der Verteilung der Arbeitszeit Montag bis Freitag 9 bis 12 (anfangs) dann 9 bis 13 Uhr gestellt. Der AG (GalaBau) hat ca.45 Mitarbeiter (6 im Büro). Der AG schreibt fristgerecht, dass er die gewünschte Arbeitszeit Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr ablehnt und bittet zum Gespräch. Diese Arbeitszeiten sind auf die Betreuung meines dann 1jährigen Sohnes abgestimmt. Ich vermute, dass es zu keiner Einigung hinsichtlich der zeitlichen Verteilung der Arbeitszeit kommt. In der Schwangerschaft hatte ich schon eine Abmahnung bekommen. Bei Ablehnung des Teilzeitwunsches müsste ich beim Arbeitsamt ALG1 oder 2 beantragen. Meine Fragen: Kann der AG mich dann kündigen? Wenn ja, müsste ich gegen die Kündigung vorgehen hinsichtlich evt. Sperre beim Arbeitsamt? Was wäre bei Aufhebungsvertrag oder eigener Kündigung? Gibt es dann eine Sperre oder Sanktionen vom Arbeitsamt? Vielen Dank schon im Voraus. MFG
von Pirol77 am 28.11.2012, 22:34