Hallo
mein Freund hat bei seinem Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung von 30h pro Woche während seiner Elternzeit beantragt. Läuft dieser Vertrag unabhängig von seinem Vollzeitvertrag. Dieser wurde nämlich nicht verlängert, er ist somit arbeitslos. Was ist nun zu beachten? Elterngeld steht ihm trotzdem noch zu, oder?
Schonmal vielen Dank für Ihre Antwort
von
Sandra0109
am 04.03.2013, 19:14
Antwort auf:
Teilzeitvertrag während Elternzeit
Hallo,
ob der Vertrag unabhängig von seinem Vollzeitvertrag läuft, weiß ich nicht, ich kenne ja die Vertragsunterlagen nicht. Das müssen Sie in den Verträgen nachlesen.
Wenn er arbeitslos ist, dem Arbeitsmarkt aber nicht zur Verfügung steht, bekommt der Eltern Geld, aber kein Arbeitslosengeld.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2013