Hallo Frau Bader,
Ich möchte nach der Elternzeit nur nochTeilzeit arbeiten.
Reicht es aus wenn ich im Teilzeitantrag meine gewünschten Wochenstunden also 30 std und eine Arbeitszeitverteilung von 6 std. täglich in wöchentlichem Schichtwechsel angebe oder muss ich konkrete Zeiten von wann bis wann auflisten?Da ich in Schichten arbeite und auch die an manchen Tagen variieren wäre das etwas kompliziert aufzuschreiben.
Mfg
von
Tiger Lilly
am 10.05.2016, 07:06
Antwort auf:
Teilzeit nach Elternzeit - muss ich die Arbeitszeitverteilung konkret angegeben?
Hallo,
Auflisten können Sie es - aber Sie haben keinen Anspruch auf Umsetzung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.05.2016
Antwort auf:
Teilzeit nach Elternzeit - muss ich die Arbeitszeitverteilung konkret angegeben?
Du hast eh keinen Anspruch auf Wunschzeiten. Wenn Du in Vollzeit in der Regel in Schicht gearbeitet hast, dann musst Du das auch wenn Du Teilzeit machst. Nur die Stundenzahl ist halt geringer und evtl die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage.
Wenn Du allerdings auf bestimmte Zeiten angewiesen bist, zB wegen Kinderbetreuung, dann wäre es ratsam den Rahmen anzugeben. Dann kann der AG schneller prüfen in wie weit das möglich ist.
Mitglied inaktiv - 10.05.2016, 08:12