Frage:
Teilzeit ab dem 2 Jahr des Erziehungsurlaubes
Sehr geehrte Frau Bader,
wenn ich bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Erziehungsurlaub beantrage und im 2 Jahr anfange Teilzeit zu arbeiten gibt es Einkommensgrenze oder darf ich nur die 30h in der Woche nicht überschreiten? Oder könnte es dann so kommen, dass ich anschliessend dem Staat das Geld wieder zurück erstatten darf?
Vielen Dank
von
sternchen.julia
am 15.10.2013, 17:23
Antwort auf:
Teilzeit ab dem 2 Jahr des Erziehungsurlaubes
Hallo,
nur die 30 h.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.10.2013
Antwort auf:
Teilzeit ab dem 2 Jahr des Erziehungsurlaubes
Wenn Du nicht Alleinerziehend bist, dann wird im 2. Jahr nichts mehr angerechnet.
Bei Alleinerziehenden wird in den ersten 14 Monaten Zuverdienst angerechnet.
Du darfst - solange Du Dich in EZ befindest - maximal 30h/Woche arbeiten. Welches Gehalt dabei gezahlt wird ist irrelevant.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 16.10.2013, 09:04
Antwort auf:
Teilzeit ab dem 2 Jahr des Erziehungsurlaubes
Hallo,
danke für die Antwort.
Ich bin verheiratet und in meinem Betrieb schon seit 16 Jahren beschäftigt. Mein Mann arbetet Vollzeit. Erziehungsurlaub werde ich voraussichtlich alleine nehmen oder mein Mann würde seine 2 Monate parallel mit mir im 1 Jahr nehmen.
Mir geht es um das 2 Jahr, wenn ich 2 Jahre Erziehunsurlaub beantragen sollte. Ich habe halt schon mehrere verschiedene Aussagen gehöhrt/ gelesen betreffend Einkommen im Erziehunhsurlaub. Das Einkommen vom Ehemann spielt dabei wohl auch eine Rolle.
Ich würde halt sehr gerne, bevor ich bei meinem Arbeitgeber den Erziehungsurlaub einreiche, wirklich wissen, welche Aussagen richtig und welche falsch sind. Das Problem sind nicht diese 30h/ Woche TZ (im KH als Krankenschwester stellt es normalerweise kein Problem dar). Ich möchte blos nicht anfangen zu arbeiten und dann das Geld an den Staat wieder zurück erstatten dürfen. Das würde mir zu sehr weh tun und dafür ist die Arbeit zu hart.
Und ich weiß halt nicht genau bei wem ich mich diesbezüglich wirklich ernsthaft informieren kann. Einkommenssteuerberater? Hat er da Ahnung davon? Ich weiß es nicht.
Danke und LG
von
sternchen.julia
am 16.10.2013, 12:42
Antwort auf:
Teilzeit ab dem 2 Jahr des Erziehungsurlaubes
Im zweiten Jahr der EZ (Erziehungsurlaub gibt es nicht mehr), wird NICHTS mehr angerechnet.
Das Einkommen des Mannes ist SO ODER SO unerheblich. Das zählt nur für SEINE EZ und ggf. SEIN einkommen WÄHREND der EZ.
Ich bin kein Steuerberater, und ich weiss auch nicht ob der Dir da wirklich helfen könnte. Was natürlich immer der Fall ist, dabei ist es aber auch egal ob Du nun im 2. Jahr arbeitest oder nicht, das EG selber ist steuerfrei, es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet dass es zur Berechnung des Steuersatzes auf das Einkommen hinzugerechnet wird, woraus sich ein höherer Steuersatz ergibt. Euer Jahreseinkommen wird dann (ohne das EG, also wirklich nur das Einkommen) mit dem höheren Steuersatz versteuert. Dadurch kommt es regelmäßig zu teilweise hohen Steuernachzahlungen.
Das hat wie gesagt aber nichts mit einen Zuverdienst in der EZ zu tun.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 16.10.2013, 14:14
Antwort auf:
Teilzeit ab dem 2 Jahr des Erziehungsurlaubes
Hallo Sabine,
du hast mir gerade wirklich sehr geholfen. Das mit dem Progressionsvorbehalt wurde nie irgendwo erwähnt. Ich habe diesen § gerade nachgelesen.
Das bedeutet doch dann aber auch, wenn ich im 2 Jahr (z.B. 50%) arbeiten gehe, habe ich ganz normal mein Bruttoeinkommen. Aus diesem führt mein Arbeitgeber wie auch im Moment, Steuern an die Staat ab. Also können aus dem 2 Jahr keine Nachzahlungen, die sich aus dem Progressionsvorbehalt ergeben, auf mich mehr zukommen. Verstehe ich das jetzt richtig?
LG Julia
von
sternchen.julia
am 16.10.2013, 15:26
Antwort auf:
Teilzeit ab dem 2 Jahr des Erziehungsurlaubes
Das kommt darauf an. Steuerlich gesehen handelt es sich bei einem Abrechnungszeitraum ja um Kalenderjahre. EZ sind aber Lebensjahre. Es kann also durchaus sein, bzw. ist eben meistens so, dass ein Kalenderjahr von 2 EZ Jahren betroffen ist (wenn man mehr als 1 Jahr nimmt). Daher kann es durchaus zu einem höheren Steuersatz kommen als der den der AG annimmt durch die Höhe des Gehaltes. Es gibt Einkommenssteuertabellen in denen aufgelistet ist bei welcher Steuerklasser und welchem Einkommen wieviel Steuern abzuführen sind (als Vorauszahlung). Dabei wird aber nicht von einem höheren Steuersatz durch EG-Progession ausgegangen.
Da die meisten Familien ab mehr Steuern im Voraus zahlen als sie - durch absetzbare Kosten - müssten, ist das teils gar nicht so schlimm. Wenn der Partner allerdings Steuerklasse 3 hat, dann zahlt er ja nur sehr wenig Steuern im Voraus, da passiert dass dann schnell dass es zur Nachzahlung kommt wenn dann der Steuersatz erhöht wird.
Um sicher zu gehen hilft im Grunde nur Geld zur Seite legen oder den AG bitten einen mit Steuerklasse 5 oder sogar 6 vorauszuberechnen oder für beide Partner Steuerklasse 4 zu wählen - dann sind die Differenzen nicht so groß.
Letztlich muss man eben die Steuern zahlen die man muss - die Frage ist halt nur ob man es schafft sich darauf vorzubereiten nachzuzahlen wenn man wenig vorauszahlt oder lieber auf Nummer sicher geht.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 16.10.2013, 20:41
Antwort auf:
Teilzeit ab dem 2 Jahr des Erziehungsurlaubes
Stimmt, da hast du recht.
Auf der anderen Seite, wenn nur 1 Jahr EZ genommen wird, fällt man im "2 Jahr" (Wiedereinstieg im Berufsleben) nicht mehr unter die EG-Progression (So verstehe ich es). Dafür hat man den Schutz und Vorteile der EZ nicht mehr. Alles hat seine Vor -und Nachteile.:-)
LG Julia
von
sternchen.julia
am 16.10.2013, 21:02
Antwort auf:
Teilzeit ab dem 2 Jahr des Erziehungsurlaubes
Ich glaube ich hatte die ganze Zeit eine Denkblockade. Ich habe es endlich verstanden (manchmal braucht man eben etwas länger).
Auch im 2 Jahr könnten Abzüge auf einen zukommen, aber nicht bezogen auf das zusätzliche Einkommen, sondern auf das Elterngeld vom 1 Lebensjahr, das auf das 2 Kalenderjahr fällt.
Was meinst du: Im Moment habe ich Steuerklasse III und meine Mann V. Wenn das Baby kommt ist es günstiger zu wechseln oder so zu belassen wie es ist. Eigentlich wollten wir nach der Geburt wechseln aber so wie jetzt die Sachlage ist, sollte mein Mann in der IV bleiben, wegen der EG-Progressiion...
Vielen Dank und LG Gruß
von
sternchen.julia
am 16.10.2013, 21:19
Antwort auf:
Teilzeit ab dem 2 Jahr des Erziehungsurlaubes
Ich würde die Steuerklassen so lassen.
Hatten wir auch, und wir haben trotz EG in beiden betroffenen Kalenderjahren Steuern wieder bekommen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 17.10.2013, 08:38