Sehr geehrte Frau Bader, Derzeit befinde ich mich in Elternzeit bei meinem Arbeitgeber bis Mitte des Jahres 2017. Kürzlich habe ich wieder mit einer geringen Stundenanzahl auf 450€ Basis bei mein bisherigen Arbeitgeber begonnen. Ich bin überwiegend für die Tätigkeiten vorgesehen, die ich auch schon vor Beginn der Elternzeit ausgeführt habe. Im Forum habe ich gelesen, dass mir mein vorheriger Brutto-Stundenlohn zusteht. Ist das richtig? Mein Arbeitgeber legte mir jedoch nun einen Vertrag vor, der einen weit geringeren Stundenlohn (ca. 25% weniger als mein vorheriger Stundenlohn) beinhaltet. Ist dies zulässig? Leider wurde ich in diesem Gespräch sehr überrumpelt und habe den Vertrag bzw. die Vertragsänderung bereits unterschrieben. Wie kann ich nun weiter vorgehen? Wenn ich den Minijob kündige, kündige ich damit automatisch auch meine stillgelegte Stelle während der Elternzeit, oder bleibt das ursprüngliche Arbeitsverhältnis unberührt. Was würden Sie mir raten? Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
von KittyKat15 am 23.11.2016, 17:22