Frage: Studentischer Partner, elternzeit

Hallo Kann mein Partner(Student,400euro Job) 2 Monate elternzeit nehmen, damit wir 14 Monate Elterngeld bekommen?Auch wenns nur paar 100 euro sind. Meine nächste Frage hängt mit der familienversicherung zusammen. Mein Mann ist zur Zeit über mich familienversichert.nach der Geburt bin ich selber ja in der kk beitragsfrei versichert. Kann mein Mann dann noch familienversichert sein oder muss er selber zahlen?

von Hürem am 16.10.2011, 23:11



Antwort auf: Studentischer Partner, elternzeit

Hallo, 1. Mütter und Väter ohne Einkommen, also z.B. auch Studierende ohne eigenes Einkommen, erhalten ein Mindestelterngeld in Höhe von 300,- EUR monatlich. Das Studium muss für den Bezug von Elterngeld nicht unterbrochen werden. Auf die Zahl der Wochenstunden, die für das Studium aufgewendet werden, kommt es – anders als bei der Erwerbsarbeit- nicht an. 2. Ganz ehrlich weiß ich das nicht so genau. Das hatte ich noch nicht. Für versicherungspflichtige Studentinnen und Studenten besteht die Beitragspflicht fort, wenn sie immatrikuliert bleiben. Entsprechendes hat das Bundessozialgericht entschieden. Da Sie ja beitragsfrei gestellt sind, müsste das auch für Ihren Mann gelten. Am besten fragen Sie mal im Ministerium nach. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 11018 Berlin Servicetelefon: 01 80/1 90 70 50* * 3,9 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, max. 42 Cent/Min. aus den Mobilfunknetzen Die Antwort würde mich auch mal interessieren. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.10.2011



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