Hallo Frau Bader,
Ich bin gerade in der 15. Woche schwanger und voll berufstätig. Momentan haben mein Mann und ich die Steuerklasse 4, die ich auch bis zum Mutterschutz behalten möchten, das sich ein jetziger Wechsel ja extrem auf das Elterngeld auswirken würde.
Sobald ich im Mutterschutz bin, möchten wir auf 3 und 5 wechseln.
Ist dies dann ohne Probleme und vor allem ohne negative Konsequenzen machbar?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
von
Steffi2103
am 11.04.2017, 13:24
Antwort auf:
Steuerklassenwechsel
Hallo,
sinnvoller ist es, die Steuerklassen mind 7 Mo vorher zu àndern - dann bekommen Sie mehr EG. So reduzieren Sie das MG
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.04.2017
Antwort auf:
Steuerklassenwechsel
Wenn du während dem Mutterschutz die Steuerklasse wechselst und dann die 5 hast, reduziert sich der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, da sich dann ja eben die maßgebliche Steuerklasse geändert hat.
Während der Elternzeit müsst ihr bedenken, dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt, d.h. ggf. müsst ihr Steuernachzahlungen mit einplanen, vor allem wenn dein Mann dann die Steuerklasse 3 hat.
von
chrissicat
am 11.04.2017, 16:06