Sehr geehrte Frau Bader,
mein Mann (Lstk 3) nimmt 3 Monate Elternzeit und entsprechend Elterngeld ohne weitere Einkünfte in dieser Zeit. Ich bin Hausfrau und bekomme nur den Mindestbetrag von 300€ auch ohne weitere Einkünfte. Mein Elternzeit dauert 11 Monate (da mein Mann 3 Monate nimmt).
Müssen wir mit einer Steuerrückzahlung rechnen?
Danke
von
sternchen10
am 23.08.2017, 23:00
Antwort auf:
Steuererklärung und Elterngeld
Hallo,
das kann man pauschal nicht sagen, hängt von der Höhe der Einkünfte ab
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.08.2017
Antwort auf:
Steuererklärung und Elterngeld
Das lässt sich doch nicht pauschal sagen. Euer EG wird auf sein Einkommen im Progressionsvorbehalt draufgeschlagen. Ob er damit in einen höheren Prozentsatz rutscht könnt ihr ja ausrechnen. Dann kommen ja aber noch alle anderen Steuerfaktoren dazu. Ob ihr deshalb jetzt in eine Rückzahlung rutscht kann niemand allein an den EG Zahlungen sicher orakeln. Wennn ihr zB üblicherweise 4000€ zurück bekommen würdet, dann ist da ja deutlich mehr Spiel, als wenn ihr typischerweise bei Plus-Minus Null rauskommt. Da wäre es sinnvoller sich rechtzeitig an einen Steuerberater zu wenden.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 23.08.2017, 23:14