Kornblume2016
Sehr geehrte Frau Bader, folgender Sachverhalt: Mein Mann verdient 6.000 Euro brutto (derzeit Steuerkl. 4). Ich werde 1.800 Euro Elterngeld erhalten (vorauss. ET 14.11). Welche Steuerklasse wählen wir am besten für meinen Mann? Ein Wechsel in Steuerklasse 3 würde meiner Meinung nach Sinn machen. Ich habe gelesen, dass häufig Rückzahlungen an das Finanzamt drohen aufgrund der Steuerprogression. Ist es bei uns aber nicht so, dass mein Mann mit seinem Verdienst ohnehin schon den Spitzensteuersatz zahlt und das Hinzurechnen meines Elterngelds keinen Unterschied mehr macht? Vielen Dank vorab & freundliche Grüße Kornblume2016
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Derartige Berechnungen kann ich hier nicht vornehmen. Liebe Grüße NB
Behnke
Wenn Ihr Mann die Steuerklasse 3 bekommt, wird er ja nicht mehr den Spitzensteuersatz zaheln, daher droht auch bei dieser kombination eine Steuernachzahlung. Erst wenn er trotz steuerklasse 3 noch den spitzensteuersatz zahlt, würde es keine nachzahlung geben.Dann wäre aber auch eine einzelveranlagung günstiger....
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