Liebe Frau Bader, ich bin selbstständig und mein errechneter Geburtstermin ist der 2.1.2018. Ist nun bei Geburt des Kindes am 31.12.2017 der Steuerbescheid von 2016 für die Berechnung es Elterngeldes relevant und bei Geburt am 01.01.2018 der Steuerbescheid von 2017? Oder wird der letzte vorhandene Steuerbescheid verwendet (das könnte ja, wenn ich meine Steuererklärung zügig abgebe der Bescheid von 2017 sein)? Vielen Dank und herzliche Grüße!
von kat656 am 21.05.2017, 12:31