kat656
Liebe Frau Bader, ich bin selbstständig und mein errechneter Geburtstermin ist der 2.1.2018. Ist nun bei Geburt des Kindes am 31.12.2017 der Steuerbescheid von 2016 für die Berechnung es Elterngeldes relevant und bei Geburt am 01.01.2018 der Steuerbescheid von 2017? Oder wird der letzte vorhandene Steuerbescheid verwendet (das könnte ja, wenn ich meine Steuererklärung zügig abgebe der Bescheid von 2017 sein)? Vielen Dank und herzliche Grüße!
Hallo, entscheidend ist das jeweils letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Konzentrieren Sie sich also darauf, dass ihr Baby erst in 2018 zur Welt kommt :-) Liebe Grüße NB
kat656
Da ich erst 2015 gegründet habe, wird das Einkommen im Jahr 2017 deutlich höher sein als im Jahr 2016.
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, wir möchten Widerspruch gegen einen abschlägigen Erziehungsgeldbescheid wegen einer falsch ausgefüllten Verdienstbescheinigung einlegen. Soweit kein Problem. Nun sagte mir aber der zuständige Sachbearbeiter, dass er dann sicher unseren letzten Steuerbescheid anfordern würde, um ihn auf weitere positive Einkünfte zu überprüfen. Un ...
Hallo Frau Bader, als ich letztes Jahr Elterngeld für unsere im August 2014 geborene Tochter beantragte lag der Steuerbescheid 2013 noch nicht vor. Aufgrunddessen hat die Elterngeldkasse mein Einkommen geschätzt, anhand meiner Einkommensaufstellung als selbständige Tagesmutter. Nun liegt der Bescheid vor. Muss ich diesen an die Elterngeldkasse ...
Sehr geehrte Frau Bader, gehe ich richtig in der Annahme, dass der Bemessungszeitraum für ein 3.Kind, dass in 2017 geboren wird, bei mir wiederdas Jahr 2013, wie bei meinen beiden ersten Kindern ist? Ich bin selbstständig und war inTZ amgestellt. 1. Kind1 geboren 03/14 Bemessungsgrundlage Steuerbescheid 2013 EG Bezug bis 02/15 2.05-09/15 TZ an ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin gerade dabei mich durch den Elterngeld-Antrag zu kämpfen. Unser Problem nun: Auf dem Antrag steht, dass man den letzten Steuerbescheid beifügen soll - außer natürlich, man hat noch nie einen erhalten. Bei mir ist das kein Problem, ich habe einen von 2018. Mein Partner jedoch hat mindestens in den letzten 5 Jahren ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe im Januar 2019 mein drittes Kind bekommen. Da ich 2018 noch in der Elternzeit für mein zweites Kind war und es in meinem Betrieb für Unruhe gesorgt hätte, wenn ich für ein paar Monate komme, habe ich mit meinem Chef vereinbart, dass ich freiberuflich ein paar Projekte abarbeiten kann. Somit wurde das Elternge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ist die Weitergabe meines letzten Steuerbescheides auch zwingend für die Berechnung des Betreuungsunterhaltes? Da er Einkommen aus Vermietung hat, ist es bei seinen Auskünften ja nötig. Ich habe keine weiteren Einkünfte außer der aus meinem Arbeitsverhältnis. Danke für die geduldige Beantwortung meiner Fragen! ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot/Elterngeld
- Mutterschaftsgeld / Elternzeit / Minijob
- Trotz driftet
- Trotz driftet
- Gehalt im Beschfätigungsverbot
- Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Krankmeldung mit Prognose
- Rechte und Pflichten
- Elternzeit
- Zu spät in der Kita Abweisung erlaubt?