Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fehlender Steuerbescheid

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Fehlender Steuerbescheid

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Liebe Frau Bader, wir möchten Widerspruch gegen einen abschlägigen Erziehungsgeldbescheid wegen einer falsch ausgefüllten Verdienstbescheinigung einlegen. Soweit kein Problem. Nun sagte mir aber der zuständige Sachbearbeiter, dass er dann sicher unseren letzten Steuerbescheid anfordern würde, um ihn auf weitere positive Einkünfte zu überprüfen. Und genau das ist das Problem, da wir für 200 noch keine Einkommenssteuererklärung gemacht haben (1.Jahr der gemeinsamen Veranlagung) und mein Mann vorher sicher 6 Jahre lang überhaupt keine Erklärung eingereicht hat. Also gibt es keine Bescheide. Was kann uns denn blühen, wenn seine Schlampigkeit im Zuge des Erziehungsgeldantrages auffliegt? Wäre es besser, dann gar keinen Antrag mehr zu stellen, da wir sonst ggf. Steuern nachzahlen müssen. Vielen Dank für Ihre Antwort, Anja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Anja, hatte er denn in den JAhren, in denen er keine Keine Erklärung abgegeben hat, überhaupt Einkünfte? Und hat er diese dann nicht versteuert? Wenn ja, muss ich mit meinem Ratschlag vorsichtig sein-das ist Steuerhinterziehung. Da stellt sich die Frage, ob er sich selbst anzeigt oder das Risiko eingeht. Wenn er keine Einkünfte hatte, die er hätte versteuern müssen, ist das unproblematisch. Dann kann er beruhigt mitteilen, dass er keinen Einkünfte hatte und lediglich vergessen hat, sich befreien zu lassen. Gruß, NB


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