Späterer Beginn der Teilzeitarbeit in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Späterer Beginn der Teilzeitarbeit in Elternzeit

Guten Abend! Ich komme mal wieder mit einem komplizierten Fall um die Ecke... Mein Mann hat 2 Jahre EZ eingereicht, davon ab dem 1. Geburtstag (Ende EG) in Teilzeit auf 30 Stunden. Ab diesem Tag sollte unsere Tochter dann in die Kippe. Nun hat diese aber erst Sommerferien und danach würde er die Eingewöhnung begleiten. Somit würde er erst 6 Wochen später mit der Teilzeit beginnen. Wenn dem Arbeitgeber nun die Verschiebung mitgeteilt wird, darf er wiedersprechen und auf den geplanten, früheren Beginn bestehen? Den Grund der Verschiebung würden wir angeben - schon allein, um das Risiko der Ablehung zu minimieren. Dennoch wüsste ich gerne, wie es in diesem Fall rechtlich aussieht. Das dritte Jahr EZ kann dann ohne Zustimmungspflicht beantragt werden, richtig? Herzlichen Dank im voraus für eine kurze Information! Viele Grüße, Mama vom Mini-Milchmonster :-)

von Mini-Milchmonster am 20.01.2014, 20:31



Antwort auf: Späterer Beginn der Teilzeitarbeit in Elternzeit

Hallo, ja, darf er. Ja, das 3. Jahr kann dann ohne Zustimmung mitgeteilt werden Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.01.2014



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