Moin Frau Bader ,
Meine Lebensgefährtin lebt seid 4 Jahren getrennt von Ihrem Mann . Während der Ehe kam es wiederholt zu Körperverletzungen und schlimmeren . Die körperliche Gewalt hat nie aufgehört und sich gerade erst wieder zugetragen . Scheidung wird sie jetzt einreichen und möchte versuchen das alleinige Sorgerecht zubekommen . Sie hat 2 Töchter , wobei die älteste Tochter 10 Jahre alt , einige dieser Misshandlungen mitbekommen hat .
Ich würde gerne mit ihr zusammen Anzeige wegen Körperverletzung erstatten. meine Frage ist nun , ob diese förderlich wäre ?
Der letzte übergriff des Vaters auf die Mutter liegt nun 18 Stunden zurück ....
Danke schön ....
von
Clarus
am 11.03.2015, 12:45
Antwort auf:
Sorgerecht , umgangsrecht bei Körperverletzung gegenüber der Mutter ..
Hallo,
machen würde ich das auf jeden Fall. Die beiden werden wegen der Kinder immer wieder Kontakt haben - da geht Gewalt gar nicht.
Aber mit dem Sorgerecht wird das nichts zutun haben. Es sei denn, man kann nachweisen, dass die gemeinsame Ausübung wegen der gewalt nicht machbar ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.03.2015
Antwort auf:
Sorgerecht , umgangsrecht bei Körperverletzung gegenüber der Mutter ..
Hallo,
eine Anzeige sollte immer erfolgen. Die Polizei wird ganz genau prüfen und bei vorliegenden Verletzungen dokumentieren.
Man muss sich bei dieser Thematik immer bewusst sein, dass "häusliche Gewalt" sehr oft missbräuchlich verwendet wird, sehr zum Leidwesen der Betroffenen.
Die alten Gewalttaten liegen zurück, es ist schwer bis unmöglich, diese zu beweisen. Alle zukünftigen sollten sofort zur Anzeige gebracht werden. Dokumentiert alle Übergriffe und haltet Verletzungen bildlich fest.
Ich wünsche euch alles erdenklich Gute!
Lg
von
Colien07022004
am 11.03.2015, 13:19
Antwort auf:
Sorgerecht , umgangsrecht bei Körperverletzung gegenüber der Mutter ..
unbedingt zur Polizei! Ich habe das auch durch mit meinem Exmann. Ich habe es leider nie angezeigt. Und dann hat Aussage gegen Aussage gestanden und er war fein raus. Man hat 3 Monate Zeot Anzeige zu erstatten, aber diese sollte lieber sofort gemacht werden. Gerade bei Verletzungen kann man es später nicht mehr nachweisen.
von
Helena83
am 12.03.2015, 07:56