Frage: Sollarbeitszeit bei Teilzeit -

Sehr geehrte Frau Bader, sehr geehrte MitleserInnen, ich kehre bald in Teilzeit an meinen alten Arbeitsplatz zurück für 20h. Diese 20h werde ich nach Abstimmung dienstags und donnerstags von 08:30 - 18:30h ableisten ( also nach Abzug von der Mindestpause 45min pro Tag komme ich damit auf 18h pro Woche ). Alle 2 Wochen an einem anderen Vormittag leiste ich die fehlenden Stunden. Das ist ok für den AG. Der AG sagt aber nun, dass es für das Zeiterfassungsprogramm notwendig sei von Mo - Fr eine tägliche Sollarbeitszeit von 4 h zu hinterlegen. Ich würde daher Mo, Mi und Fr bewusst Minus machen und das Di und Do mit dem Plus ausgleichen ( und dem einen Vormittag alle 2 Wochen). Soweit verstehe ich das auch. Wenn nun aber der Donnerstag ein Feiertag ist ( kommt im Mai ja z.B. auch 2x vor) wird mir durch das Zeiterfassungssystem nur eine Gutschrift von 4h gewährt - meine Sollarbeitszeit für den Tag. Normalerweise muss ich aber an diesem Tag meine 8:15h machen. Ich müsste das also an einem anderen Tag in der Woche nacharbeiten. Muss ich das akzeptieren, da Feiertage auf schon mal auf Montage und co fallen und mir dann theoretisch auch jeweils 4h gut geschrieben werden müssten ? Ich vermute ja - aber das müsste dann auch so sein, dass dann etwas gutgeschrieben wird oder? Eine ähnliche Frage : An Weiberfastnacht haben alle MA eine verkürzte Sollarbeitszeit von 5h - bedeutet das für mich dann auch, dass mein eigentliches Soll von 8:15h an dem Tag erfüllt ist oder würde man mich dann auch benachteiligen indem man mir nur die 4h anrechnet? Ich hoffe, der Kern meiner Frage wurde klar und es wirkt nicht zu verwirrden ... Vielen Dank bereits vorab für eine Einschätzung, mfG, Jessica

von Nightlight1980 am 17.06.2018, 21:46



Antwort auf: Sollarbeitszeit bei Teilzeit -

Hallo, wenn feste Arbeitstage vereinbart sind, müssen Sie nur an diesen arbeiten. Nacharbeiten wegen Feiertagen ist dann nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.06.2018



Antwort auf: Sollarbeitszeit bei Teilzeit -

Würde ich an deiner Stelle noch mal diskutieren. Das Problem werden die zwei Stunden pro Woche sein, die fehlen und da würde ich eher diskutieren, DIE auf einen festen Vormittag (nämlich den, wo du dann normalerweise arbeitest) zu legen. Das Problem sind ja nicht nur die Feiertage sondern auch Urlaub, Krankheitstage (sowohl deine, auch die vom Kind) usw. Dein Kind ist zB Di und Mi krank, wo du eigentlich frei hast. Aber wenn du da Sollarbeitszeit hast, müsstest du ja evtl. eine Krankmeldung vorlegen. Oder es ist an einem Arbeitstag krank und dir werden dann nur vier Stunden angerechnet. Wie gesagt, ich hatte so eine "einheitliche" Tagesstundenzahl auch mal und ich empfand es mehrheitlich als problematisch. Deshalb würde ich schauen, die langen Tage wenigstens als feste Arbeitszeit so einzutragen und nur die fehlenden zwei Stunden irgendwo jede Woche dazu schreiben. Das ist war noch nicht ideal, aber wäre mir sicherer. Urlaub kannst du Stundenweise nehmen? LG Lilly

Mitglied inaktiv - 17.06.2018, 22:19



Antwort auf: Sollarbeitszeit bei Teilzeit -

Guter Punkt , das werde ich ansprechen . Fühle mich auch nicht so wohl damit. Urlaub wird tageweise genommen. Es gibt aber ein Gleitzeitstundenkonto. Danke schon mal !

von Nightlight1980 am 17.06.2018, 23:13



Antwort auf: Sollarbeitszeit bei Teilzeit -

Nein, das geht so nicht. Wenn im vertrag steht, du arbeitest Die & Do, muss deine Zeit auch für diese Tage erfasst werden. Genau so mit der Aussage "2 Std. an einem anderen Vormittag" - an welchem? Auch das sollte festgelegt sein - denn sonst kann er dich an jedem ihm passenden Tag zur Arbeit rufen. Was ist mit AU´s? Eigentlich arbeitest du am Mo nicht, müsstest aber eine AU vorlegen, weil du ja offiziell gemäß Zeiterfassung doch da bist. Wie wäre das im Falle eines privaten Unfalls? Laut Zeiterfassung bist du aber während der Zeit im Betrieb ... Oder umgekehrt: du verletzt dich Dienstag während deiner Arbeitszeit - offiziell bist aber schon ausgestempelt. Genau so Urlaub: kommst du nur an 2 Tagen arbeiten, sind deine Urlaubstage entsprechend weniger - du musst ja für 1 Woche Urlaub nur 2 Tage frei nehmen. Eigentlich... Gemäß Zeiterfassung musst du aber 5 Tage Urlaub einreichen für 1 Woche frei. Nein, das geht meiner Meinung nach so nicht. Und warum kann (oder darf?) die Zeiterfassung bei euch nicht deine tatsächliche Arbeitszeit erfassen? Das hört sich eher nach einer Regelung an, die es offiziell so nicht geben darf und deswegen per falscher Arbeitszeitangabe "vertuscht" werden soll.

von cube am 18.06.2018, 10:22



Antwort auf: Sollarbeitszeit bei Teilzeit -

20 Stunden Arbeitsleistung pro Woche kann man an 2,5 oder an 3 Tagen erbringen. Wenn man das auf nur 2 Tage verteilt, hat man die gewöhnliche Arbeitszeit von 8 Std. schon ziemlich überschritten, siehe § 3 ArbZG. Die Tage, an denen du diese Arbeitsleistung erbringst, sollten festgelegt werden. Und nur an denen wird die Sollzeit erfaßt. Entweder an 3 Tagen je 6,7 Std. oder an 2 Tagen 8 Std und an einem Tag 4 Std. Oder was noch denkbar wäre: jede zweite Woche im Wechsel 3 Arbeitstage a 8 Std. Dann stellen sich die ganzen Probleme mit den Feiertagen und bei Urlaub/Krankheit gar nicht.

Mitglied inaktiv - 18.06.2018, 11:11



Antwort auf: Sollarbeitszeit bei Teilzeit -

Deine Argumente sind Blödsinn. Es geht um die SOLLarbeitszeit, nicht um die ISTarbeitszeit. Natürlich kann ich an einem Tag eine Sollarbeitszeit bis 16 Uhr haben, und bin dennoch versichert, wenn ich tatsächlich schon um 14 Uhr nach Hause gehe. Nennt sich Gleitzeit, ist Alltag. Das Vorhaben des AG ist nicht ungesetzlich, nichtmal sehr ungewöhnlich. Ich kenne diverse Betriebe, wo das so gehandhabt wird - angeblich gibt das Zeiterfassungsprogramm das nicht anders her, allerdings halte ich das für eine Ausrede. Im Grunde ist das eine besondere Form der Gleitzeit - man hat eine wöchentliche Sollarbeitszeit und macht mit dem direkten Vorgesetzen aus, wann man diese Stunden erbringt. Ich mache das auch jeden Tag - mal gehe ich eine Stunde früher, mal eine Stunde später, und solange ich auf meine Sollarbeitszeit komme, ist das der Personalabteilung völlig egal. Ich weiß zum Beispiel, daß ich Dienstags aufgrund eines privaten Termins so gut wie nie meine 5,5 Sollstunden erbringen kann - allerdings geht es da um eine halbe Stunde hin oder her, nicht um halbe Tage. Dauerhaft und geplant würde ich versuchen, das zu vermeiden, eben wegen der Krank- und Feiertage. Die gängigen Zeiterfassungsprogramme geben inzwischen auch technisch eine täglich variierende Sollarbeitszeit her. Wir haben SAP, und da geht das ohne Probleme.

von Strudelteigteilchen am 18.06.2018, 11:40



Antwort auf: Sollarbeitszeit bei Teilzeit -

Ich weiß, dass es in der Vergangenheit schon zu Problemen geführt hat wegen dieser dusseligen Regelung bzw Begründung, dass das Zeitarbeitskonto das technisch nicht anders abbilden könne. Damals betraf es mich nicht, daher bin ich nicht firm im Thema, Ich weiß aber, dass eine Kollegin damals lange diskutiert hat und nicht erfolgreich war. Es macht auf jeden Fall Sinn, den Dienstag und den Donnerstag vertraglich festzuhalten ( mal schauen wie der AG das sieht). Da wir unsere Filiale dort bis 18h geöffnet haben kommt man so an zwei Tagen nach Abzug von Pausen auf rd. 18h. Weniger als 20h will der der AG in TZ aber nicht anbieten ( müsste er das denn? Sind rd 900 MA). Ich denke, dass diese fehlenden zwei Stunden oft genug durch ein Meeting, eine Schulung o.ä. aufgefangen werden. Hier einen festen Tag zu haben macht daher vermutlich keinen Sinn. Ist das kompliziert :(

von Nightlight1980 am 18.06.2018, 12:19



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Sorry, aber eine Arbeitszeit eingeben, zu der man tatsächlich gar nicht da ist, hat doch nichts mit Gleitzeit zu tun. Natürlich kann ich in Gleitzeit innerhalb eines bestimmten Zeitfensters meine Stunden ableisten, ohne mich an eine ganz bestimmte Uhrzeit halten zu müssen. Und klar kann sie auch 20 Stunden innerhalb Mo-Fr arbeiten in Gleitzeit. Aber hier geht es doch darum, dass sie Stunden eingeben soll, an denen sie gar nicht da ist. Das finde ich schon seltsam.

von cube am 18.06.2018, 13:21



Antwort auf: Sollarbeitszeit bei Teilzeit -

Erstens: STT, nicht SST. SST ist das, wo man draufbieselt ;-). Zweitens: Nehmen wir mal an, sie macht mit dem AG aus, daß sie jeden Tag 4 Stunden arbeitet. Wenn der Chef einverstanden ist, kann sie nächste Woche dennoch Dienstags und Donnerstags ganztags arbeiten und ansonsten zu Hause bleiben. Das ist doch gar kein Problem bei Gleitzeit. Der Unterschied bei ihr ist lediglich, daß sie es IMMER macht, und nicht nur hin und wieder. Sie bucht die Stunden, die sie tatsächlich gearbeitet hat - das ist die ISTarbeitszeit. Sie wird auch nichts gelogen oder so. Die PA gibt eine SOLLarbeitszeit vor - und alleine um die geht es. Quasi die ERWARTUNG des AG, aber eben nicht die tatsächlich geleisteten Stunden.

von Strudelteigteilchen am 18.06.2018, 13:39



Antwort auf: Sollarbeitszeit bei Teilzeit -

Ich würde die zwei Stunden auf den Tag legen, wo solche Besprechungen häufig stattfinden - einfach damit das irgendwo steht. Mit dem Chef kannst Du dann immer noch ausmachen, wie Du die konkret leistest. Was das prinzipielle Problem angeht: Wie gesagt, ich kenne das Argument. Wie lang ist denn der Fall der Kollegin her? Eigentlich sollte das inzwischen jede gängige Personalsoftware abbilden können - ist ja auch nicht so, als wäre das ein total abwegiges Vorgehen, solche Teilzeitmodelle sind doch Standard. Ich arbeite in der IT und würde dem Chef etwas schnippisch sagen, daß er doch vielleicht mal seine völlig veraltete Personal-SW ablösen sollte, wenn die nicht mal solche popligen Anforderungen verarbeiten kann ;-). Auf jeden Fall würde ich aber die bereits genannten potentiellen Probleme (Feiertage, Krankmeldungen - Urlaub ist für ihn ein größeres Problem als für Dich, Erklärung unten) ansprechen und vorab klären, wie das dann gehandhabt wird. Und ich würde, wenn es schon in der Zeiterfassung nicht abgebildet wird, auf eine anderweitige schriftliche Festlegung bestehen. * Urlaub: Wenn sich Deine Sollarbeitszeit auf fünf Tage verteilt, steht Dir natürlich auch Urlaub für eine 5-Tage-Woche zu. Bei wochenweisem Urlaub ist das dann auch kein Problem: Du willst zwei Wochen Urlaub, Dir werden an 10 Arbeitstagen insgesamt 40 Stunden gutgeschrieben, alles cremig. Aber wenn Du nur ein langes Wochenende freinehmen willst, wird es lustig. Du nimmst Dir nur einen Tag Urlaub - den Donnerstag - und kannst von Mittwoch bis Montag verreisen. Okay, Du schreibst für den Donnerstag Minusstunden (die Differenz zwischen Sollarbeitszeit und "normaler" Istarbeitszeit) aber damit kann man ja vielleicht leben. Zumindest könntest Du so - bei 20 Urlaubstagen im Jahr - jede zweite Woche fast komplett freinehmen. Will der AG das?

von Strudelteigteilchen am 18.06.2018, 13:59



Antwort auf: Sollarbeitszeit bei Teilzeit -

:-) Ok, hatte es irgendwie so verstanden, als ob sie im Grunde schummeln sollte - sprich: Anwesenheit angeben, ob wohl gar nicht im Betrieb. Muhhhh.... Ich sehe aber dennoch bei diesem dauerhaften Konstrukt eben die schon erwähnten Probleme bzgl. AU. Was passiert denn, wenn sie krank ist? Dann werden ihr doch Dienstag nur 4 Std. gutgeschrieben, oder? Ich finde es dennoch in so einem großen Betrieb seltsam, das es keine Verträge gibt, in denen das einfach offiziell festgelegt wird, das man eben nur an 2 Tagen arbeitet. Bin aber gespannt, was frau Bader dazu sagt.

von cube am 18.06.2018, 14:31



Antwort auf: Sollarbeitszeit bei Teilzeit -

Wenn du Urlaub nur Tageweise nehmen kannst, würde ich mich da gar nicht drauf einlassen, denn dann bräuchtest du jetzt ja 5 Tage Urlaub für eine Woche, statt 2. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 18.06.2018, 20:17



Antwort auf: Sollarbeitszeit bei Teilzeit -

Hi, ich habe eben mit einer Kollegin telefoniert, die genauso betroffen ist. Die Begründung mit der fehlenden Abbildung im Personalservicesystem wird noch immer verwendet. Durch die häufigen Feiertage an ihren Arbeitstagen ( Montag und Donnerstag ) hatte sie in kürzester Zeit über 30 minus Stunden , die Sie nacharbeiten musste. Sie fand es zwar doof hat sich aber gefügt weil sie keinen Ärger wollte. Bei Krankheit würden eigentlich tatsächlich nur die 4 Sollarbeitsstunden gutgeschrieben. Der AG hat aber wohl gemerkt dass das gar nicht geht und bittet nun um eine Mitteilung via Mail wieviel h man an dem Tag denn hätte arbeiten müssen wenn man nicht krank gewesen wäre und korrigiert entsprechend. Und Nein, von vornerein könne man das nicht eingeben. Das wären Einzelfälle . Das kommt mir alles sehr sonderbar vor. Es gibt meinen AG aber nun schon 150 Jahre - ich kann gar nicht glauben , dass da noch nie etwss hochgekocht ist und sich dadurch etwas geändert hätte

von Nightlight1980 am 18.06.2018, 22:53



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