sind zusätzliche Ausgaben für Kind von gesetzl. Unterhaltszahlung abgedeckt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: sind zusätzliche Ausgaben für Kind von gesetzl. Unterhaltszahlung abgedeckt?

Sehr geehrte Frau Bader! Ich erhalte für meinen 13-jähr. Sohn den Mindestsatz an Unterhalt vom leiblichen Vater. Leider fallen derzeit für mich enorme zusätzliche, zu zahlende Kosten an. Zum einen eine kieferorthopädische Behandlung, bei der für mich sofort 1.500,-- EUR aufzubringen sind. In der Schule steht auch dieses Jahr eine Studienreise an. Für mich alleine sind diese hohen Zahlungen kaum aufzubringen. Der leibliche Vater ist der Ansicht, die Zahlungen sind durch den normalen Unterhalt gedeckt. Ist dies tatsächlich so oder kann ich ihn auffordern, sich an den Kosten zu beteiligen? Ich hoffe, Sie können mir ein kurze Info hierzu geben. Vielen Dank!

von Jesussaves777 am 04.10.2013, 12:07



Antwort auf: sind zusätzliche Ausgaben für Kind von gesetzl. Unterhaltszahlung abgedeckt?

Hallo, das fällt unter Sonderbedarf. Er muss für die Zahnspange u für die Klassenfahrt dazuzahlen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.10.2013



Antwort auf: sind zusätzliche Ausgaben für Kind von gesetzl. Unterhaltszahlung abgedeckt?

Das sind alles planbare Dinge, daher vom Unterhalt zu bezahlen. Fragen würde ich ihn dennoch. Mein Mann hat sich immer an den zusätzlichen Kosten der Mädels beteiligt, sofern es möglich war und belegt wurde von der Mutter. Könnte er es denn finanziell ?

von Sternenschnuppe am 04.10.2013, 12:19



Antwort auf: sind zusätzliche Ausgaben für Kind von gesetzl. Unterhaltszahlung abgedeckt?

Hallo Sternenschnuppe! Der gesetzliche Mindestsatz reicht gerade mal aus, um die "Mindestkosten" zu decken, was Wohnung, Lebensmittel, Kleidung etc. angeht. Ich kann von den paar Kröten nicht jährlich eine Klassenfahrt begleichen sowie Arztrechnungen in dieser Höhe. Der leibliche Vater sitzt lieber auf der faulen Haut rum, anstatt zu arbeiten und das Geld zugunsten des Kindes abzutreten. Leider beteiligt er sich freiwillig an keinerlei weiteren Kosten, darum stellte ich die Frage an Frau Bader. Lg und danke für die Antwort.

von Jesussaves777 am 04.10.2013, 14:29



Antwort auf: sind zusätzliche Ausgaben für Kind von gesetzl. Unterhaltszahlung abgedeckt?

Hi, ich kann ich gut verstehen. Habe noch nie einen Cent Unterhalt gesehen (seit 7 Jahre) und die Kosten meiner beiden Kinder steigen mit dem Alter erheblich, unteranderem hatte meine Tochter auch bereits eine Spange, schon die dritte Brille, mein Sohn braucht ab nächstes Jahr auch eine Spange, meine Tochter war auch schon im Schullandheim usw. !!! Also, voraussehbare Dinge die du schon mehrere Monate im voraus weißt, müssen vom Unterhalt zurückgelegt werden und müssen ausreichen. Wenn du aber kurzfristig erfährst das die Klasse nächste Woche verreist oder beim Kieferorthopäden mit dem Thema Spange überrascht wirst, hast du gute Chancen, das es unter euch aufgeteilt werden muss. Wer wieviel dann bezahlen muss, hängt von eurem Gehalt ab, verdient dein Ex mehr, muss er auch den größeren Teil übernehmen, dies läuft über den Anwalt ! Kann er nicht zahlen, bleibts an dir hängen, so wie bei mir :( Lg

von mirico11 am 04.10.2013, 18:45



Antwort auf: sind zusätzliche Ausgaben für Kind von gesetzl. Unterhaltszahlung abgedeckt?

ich verstehe dich auch, mein kind ist schon 18 und hat einen zwar arbeitenden, aber nur das minimum zahlenden erzeuger. es kommt noch wilder mit den kosten und das kannst du alles gar nicht alleine ersparen ( 3€ für das phrasenschwein mit dem monatsweisen zurücklegen! ) wenn eh nichts zu holen ist, weil der mann nicht arbeiten will, dann kannst du nur die zähne zusammenbeissen und versuchen, dein kind mit deinen eigenen mitteln großzuziehen. erhöhte erwerbsobliegenheit verdient 5€ fürs phrasenschwein.

Mitglied inaktiv - 05.10.2013, 13:22



Antwort auf: sind zusätzliche Ausgaben für Kind von gesetzl. Unterhaltszahlung abgedeckt?

Hallo Frau Bader! Wie kann ich meine Ansprüche geltend machen, wenn der Vater für die Zuzahlung nicht einsichtig und bereit ist? Muß ich einen hiesigen Anwalt oder das Gericht einschalten, um dies durchzusetzen?

von Jesussaves777 am 14.10.2013, 08:58



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