Hallo Frau Bader,
im Februar 2015 ist unsere Tochter zur Welt gekommen und ich habe 1 Jahr Elternzeit bis Februar 2016 beantragt. Nun habe ich festgestellt das ich erneut schwanger bin. Sollte sich diese SS halten wäre ich vermutlich noch vor Arbeitsantritt im 3 Monat und würde wieder ein BV bekommen.
Meine Frage ab wann muss ich meinem alten Arbeitgeber mitteilen das ich erneut schwanger bin? Ich vermute so ziemlich das ich nach Elternzeitende meine Kündigung bekomme. Da ich bereits etliche Fehlgeburten hatte möchte ich natürlich nicht zu früh bekannt geben das ich schwanger bin.
Woher würden wir finanzielle Unterstützung bekommen da wir auch gerade Haus gebaut haben und eigentlich auf mein Gehalt angewiesen wären.
Kann mir mein Arbeitgeber auf meine Bitte hin jetzt schon kündigen?
von
gitte13
am 21.12.2015, 10:16
Antwort auf:
Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit
Hallo,
verstehe ich nicht. Warum wollen Sie gekündigt werden? Besser ist es doch, kurz arbeiten zu gehen u dann wieder ein BV zu bekommen.
Weder in der EZ noch während der SchwS kann der AG kündigen.
Mitteilen sollte man es frühzeitig, es gibt aber keine Nachteile, wenn nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.12.2015
Antwort auf:
Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit
Du kündigst gar nix und kannst auch nicht gekündigt werden.
Schwanger = Kündigungsschutz
Warte ab, reiche das BV ein, solltest Du es verlieren ( was ich nicht hoffe ) dann ist eine AU eine Brücke.
Im BV bekommst Du den Lohn den Du laut Vertrag erhalten würdest.
Dann Elternzeit für Kind 2 und Elternzeit und in der Zeit was neues suchen.
Nicht kündigen !!
von
Sternenschnuppe
am 21.12.2015, 11:02