Hallo :)
Anfang März habe ich ein Kind bekommen und habe 2 Jahre Elternzeit genommen, mit 1 Jahr Basiselterngeld. Vorher war ich im sofortigen Berufsverbot vom AG, seit Beginn der Schwangerschaft. Was passiert wenn ich jetzt im ersten Jahr Elternzeit schwanger werden würde. Was erhalte ich dann an Geld und von wem ? Wie wird es berechnet? Gelange ich dann automatisch wieder in das Berufsverbot?
Liebe Grüsse und Danke
von
TMärz18
am 14.08.2018, 13:22
Antwort auf:
Schwanger in bestehender Elternzeit
Hallo,
Sie arbeiten ja sowieso nicht, da Sie in Elternzeit sind. Ein Beschäftigungsverbot würde dann keine Rolle spielen. Erst ab dem ersten Tag nach der Elternzeit, also bei Ihnen ab dem zweiten Geburtstag des ersten Kindes, würde das Beschäftigungsverbot greifen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.08.2018
Antwort auf:
Schwanger in bestehender Elternzeit
Nein, Du bist doch in EZ. Du kannst auf den Tag vor dem neuen Mutterschutz die laufende EZ beenden, am nächsten tag lebt dann der neue Mutterschutz auf und du bekommst das volle Mutterschaftsgeld. je nachdem wie schnell du schwanger wirst, wird das neue EG noch komplett wie das alte EG berechnet (dafür müsstest du jetzt sofort schwanger werden) oder eben immer geringer ausfallen bis auf den Mindestsatz von 300 €. Solltest du zum Ende der EZ schwanger werden, dann gehst du nach dem Ende der EZ wieder normal arbeiten. Der AG muss dann schauen ob er geeignete Arbeit für dich hat oder dich dann eben notfalls wenn gar keine andere Option, ins BV schicken. Ob du bei der ersten Schwangerschaft ein BV hattest spielt keine Rolle, da immer weider neu entschieden werden muss. Auch nicht ob alle andere Kolleginnen eines bekommen. Für das BV musst du aber eine entsprechend deiner Arbeitszeiten abdeckende Kinderbetreuung nachweisen.
von
Felica
am 14.08.2018, 14:15