Rückwirkende Änderung der Steuerklasse / Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rückwirkende Änderung der Steuerklasse / Elterngeld

Guten Tag Frau Bader, mein Mann und ich erwarten ein Kind: ET 18.8.15. Wir haben letztes Jahr im Mai geheiratet. Da wir etwa gleich viel verdienen waren wir beide bisher in Steuerklasse 4. Im Dezember, nach dem positiven Schwangerschaftstest, haben wir beim Finanzamt rückwirkend zum Mai 2014 (Heirat) die Steuerklassen geändert, damit ich mehr Elterngeld beziehen kann. Auf Nachfrage beim Finanzamt habe ich erfahren, dass die elektronische Übermittlung des Wechsels erst im März 2015 beim Arbeitgeber eingeht. Nun meine Fragen: 1) Hat die späte Übermittlung in Bezug auf das Elterngeld irgendwelche Nachteile? 2 War es klug, die Steuerklasse rückwirkend zum Mai zu ändern, da wir beide in etwa gleich viel verdienen? Die Dame beim Finanzamt meinte, daraus würde sich kein steuerlicher Nachteil für uns ergeben. 3) Bekomme ich rückwirkend vom Arbeitgeber die Steuern beim Wechsel von 4 auf 3 erstattet oder geschieht das bei der Steuererklärung? Ich bedanke mich vorab für Ihre Auskunft! Viele Grüße

von tingsigal am 28.01.2015, 11:23



Antwort auf: Rückwirkende Änderung der Steuerklasse / Elterngeld

Hallo, 1. Der AG muss die Lohnabrechnungen dann ja ändern, also nicht 2. Für das EG war es gut 3. Rückwirkend Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2015



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