Liebe Frau Bader,
meine Tochter soll ab 01.01.2018 zu einer Tagesmutter gehen. Ich bin dann schon wieder arbeiten (28h) und mein Freund macht die letzten Monate Elternzeit. Konkret hat er bis zum 16.01.2018 Elternzeit und geht dann wieder voll arbeiten. Unsere Kleine ist mit Start der Eingewöhnung Anfang Januar erst 9,5 Monate alt. Haben wir Aussicht, einen Rechtsanspruch zu bekommen trotz der zwei Wochen Elternzeit, die wir noch haben?
Vielen Dank
AG
von
angela.gneuss
am 21.09.2017, 16:18
Antwort auf:
Rechtsanspruch für Kita unter einem Jahr trotz Elternzeit
Hallo,
nein, erst ab dem 1 Geb.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.09.2017
Antwort auf:
Rechtsanspruch für Kita unter einem Jahr trotz Elternzeit
Etwas seltsame Frage: was ist mit "einen Rechtsanspruch bekommen" gemeint?
Das Kind geht ab Januar zur Tagesmutter, der Vater macht 14 Tage Eingewöhnung, dann arbeiten beide Eltern: wo ist das Problem?
von
Andrea6
am 21.09.2017, 16:31
Antwort auf:
Rechtsanspruch für Kita unter einem Jahr trotz Elternzeit
Habt ihr schon einen Platz? Wenn nicht ist das mehr als knapp geplant, auch die Eingewöhnung ist mit zwei Wochen eventuell etwas kurz.
Rechtsanspruch auf Betreuung gibt es erst ab dem ersten Geburtstag.
Wenn ihr vor dem ersten Geburtstag einen Platz habt ist gut, wenn nicht... Schlecht geplant.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 21.09.2017, 21:20
Antwort auf:
Rechtsanspruch für Kita unter einem Jahr trotz Elternzeit
Rechtsanspruch auf was???
Wo ist das Problem???
Tagesmutter habt ihr!?
Anspruch auf einen KITA-Platz habt ihr KEINEN.
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab 1 Jahr.
Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab 3 Jahre.
von
chrissicat
am 22.09.2017, 05:22