Hallo,
ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt und wollte gerne nach den ersten Jahr mit Elterngeld wieder auf 450 Euro oder Teilzeit arbeiten, da mein Mann mich nicht mit unterstützen kann und ich ohne Geld nicht klar komme.
Nun ist das erste Jahr fast rum und mein AG will mich erst nach 3 Jahren wieder beschäftigen, hat er mir nun kurz vorher gesagt, obwohl es anders besprochen war aber hab nichts schriftliches.
Nun steh ich blöd da, kein Geld mehr, Krippenplatz ist hier nicht zu kriegen um woanders zu arbeiten und Auto hätte ich auch nicht, da ich nie eins brauchte da Arbeitsplatz nah bei ist.
Nun meine Frage, hab ich Anspruch auf Unterstützung in Elternzeit? So wie zB. Arbeitslosengeld?
Hoffe sie können mir weiter helfen
Mfg Stefanie
von
steffi742
am 15.05.2013, 14:58
Antwort auf:
Recht auf Unterstützung in Elternzeit?
Hallo,
Arbeitslosengeld kann man nur bekommen, wenn man dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung steht. Wenn Sie jedoch Teilzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, zum Beispiel halbe Tage, können sie auch halbes Arbeitslosengeld bekommen. Ansonsten bleibt der Jobcenter.
Lieben Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.05.2013
Antwort auf:
Recht auf Unterstützung in Elternzeit?
Ohne Kinderbetreuung und mindestens 15 Stunden Arbeitsfähigkeit in der Woche gibt es kein ALG1.
Wie wäre das Kind denn betreut gewesen, wenn Dein AG mitgemacht hätte ?
In erster Linie ist der Vater des Kindes für Euch zuständig., hat der nicht genug H4 oder Wohngeld + Kindergeldzuschlag.
von
Sternenschnuppe
am 15.05.2013, 15:47
Antwort auf:
Recht auf Unterstützung in Elternzeit?
Die Grosseltern wollten gern auf unsere Tochter aufpassen und wohnen im selben Haus. Jedoch hat sich der gesundheitliche Zustand in den letzten Monaten verschlechtert, das wusste mein AG aber nicht. Deshalb wäre ich froh gewesen über einen 450 Euro Job, jedoch geht nun garnichts weder Teilzeit noch 450 Euro Job, obwohl es so besprochen war.
Mein Mann geht arbeiten muss jedoch knapp 1000Euro an Kredite abzahlen und hat so noch einige Sachen leider offen. Hartz 4 haben wir beide noch nie bezogen und ich war noch nie ohne Arbeit deshalb kenn ich mich überhaupt nicht mit Ansprüchen aus.
Ich will nun ja auch was anderes finden,aber bisher nichts passendes gefunden, da ich erst abends, am besten Nachts arbeiten könnte. Dann hätte ich auch das Auto meines Mannes.
von
steffi742
am 15.05.2013, 21:27
Antwort auf:
Recht auf Unterstützung in Elternzeit?
ich würde anstelle deines mannes prüfen lassen, ob es nicht möglich ist, die kreditraten zu strecken oder mit hilfe der schuldnerberatung umzuschulden. 1000€ ist ne menge holz...und die arge berücksichtigt die schulden nicht, da werdet ihr kaum einen anspruch haben....
Mitglied inaktiv - 16.05.2013, 13:35