Hallo Frau Bader,
unsere Tochter hat sich in der Kita, beim Sturz von ca. 1.2m einen beidseitigen komplizierten Unterarmbruch mit Ellebogenfraktur zugezogen. Links ist schwerst betroffen mit mehrfachen Frakturen des Ellebogens, rechts gab es einen offenen Bruch und der Ellebogens ist auch gebrochen. Die Brüche mussten operiert werden (8h Op mit je 2 Drainagen li./re.)... Die Brüche sind so schwerwiegend, dass uns keine gute Prognose abgegeben wurde. Es muss noch mehrfach nachoperiert werden, die Zeit im Krankenhaus wird sehr lang.
Die BG rät uns, die Erzieherin wegen fahrlässiger Körperverletzung anzuzeigen. Der Unfall wird über die BG geregelt. Halten sie das für wirklich notwendig! Sie ist ja auch nur ein Mensch und kann nicht alle Kinder im Blick halten, sie war so besorgt und so traumatisiert nach dem Unfall. Es ist eine sehr nette und menschlich tolle Erzieherin... Wir würden nicht anzeigen wollen aber die BG drängt und regelrecht dazu!
Vielen Dank für Ihren Rat!
Lg
von
Colien07022004
am 26.05.2015, 09:11
Antwort auf:
Pflicht der Kita
Hallo,
das klingt ja gruselig - gute Besserung für das arme Kind!
Körperverletzung liegt doch nur bei Aufsichtspflichtverletzung vor - ob das hier so ist, kann ich auf die Ferne nicht beurteilen.
Wenn das so ist, ist die BG aus der Haftung raus - dann haftet die Versicherung des Verursachers.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.05.2015
Antwort auf:
Pflicht der Kita
Aus welchem Grund drängen sie bei Euch dazu ?
Unfälle passieren, die Erzieherin wird ja nicht in der Teeküche ein Schwätzchen gehalten haben eine Stunde lang.
Solange die Aufsichtspficht nicht verletzt wurde.
Schätze die wollen einen anderen der zahlt.
So war es bei uns, als Bonustöchterlein sich verletzte.
Haben deutlich abgelehnt, es kam nichts mehr in die Richtung dann.
Euch kann keiner zwingen jemanden anzuzeigen.
Lasst Euch die Rechtsgrundlage dieser Forderung schriftlich geben.
von
Sternenschnuppe
am 26.05.2015, 09:25
Antwort auf:
Pflicht der Kita
Ich glaube auch, dass es sich hierbei um einen "Trick" der BG handelt. Vll wollen sie Ansprüche loswerden!
Wir werden aber weiterhin ablehnen!
Lg
von
Colien07022004
am 26.05.2015, 11:34
Antwort auf:
Pflicht der Kita
Leider ist das gängige Praxis bei der BG. Sie wollen die Kosten gern loswerden. Einfach ablehnen und dann ist Ruhe.
Gute Besserung für dein Kind!
von
knoefeline
am 29.05.2015, 11:52