Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was kann man rechtlich gegen den Pflicht-Mittagsschlaf in der Kita tun?

Frage: Was kann man rechtlich gegen den Pflicht-Mittagsschlaf in der Kita tun?

musicalkeks

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Sehr geehrte Frau Bader, im Kindergarten meines Sohnes ist für die ersten zwei Kindergartenjahre, d.h. bis mein Sohn 5 Jahre alt ist, ein Mittagsschlaf Pflicht. Laut Aussage der Kindergartenleiterin muss er nicht schlafen, aber 1,5 Stunden in seinem Bett ruhig bleiben. Welches Kind macht das schon mit 3 Jahren? Mein Sohn schläft nur noch im Kindergarten, aber abends ist er dann vor 22.00 Uhr nicht müde, muss aber, da er 7.00 Uhr in die Kita geht, 6.00 Uhr aufstehen und ist dann immer übermüdet. Ein späteres Aufstehen ist leider aus beruflichen Gründen beider Elternteile nicht möglich. Haben wir als Eltern ein Recht darauf, dass unser Sohn keinen Mittagsschlaf machen und auch nicht im Bett ausruhen muss? Vielen Dank und liebe Grüße, musicalkeks


Mitglied inaktiv

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Steht dazu was im Vertrag ? Wenn ja hast Du das so anerkannt. Wenn nein, dann müsste man dagegen vorgehen können. Gibt es einen Träger ? Meiner schläft nicht mehr seit er 4 ist, und der würde mir was erzählen wenn er da ewig still im Bett liegen soll. Beim Kleinen in der Krippe gibt es sowas auch nicht. Der spielt da mit seinen 18 Monaten seinen Monatsbeitrag eifrig ab und schläft dann Zuhause ein Stündchen. Viel Erfolg dass Du eine Änderung erreichst.


Margali

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wow 1,5 Stunden ruhig liegen, hätte ich auch keine Lust drauf. Bei uns ist eine Stunde "Mittagsruhe" Pflicht, sie legen sich auch hin und zwar alle, aber aufgeteilt nach Alter werden sie da auch so beschäftigt, die kleineren mit ruhiger Musik und Geschichten, die größeren mit spannenden Geschichten und Hör-CDs, meine liebt die "Riesen-Ruhe", da hat sie das Sams kennengelernt, pädagogisch finde ich es totalen Quatsch was da bei Euch läuft. Zur Not müsst ihr halt den KIGA wechseln, ändern werdet Ihr nichts können und rechtlich dagegen vorgehen, naja....


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