Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 01/16 freiwillig in der GKV versichert. Mein Kind wurde am 26.7. geboren und ich nehme direkt Elternzeit. Beim Elterngeld wurde der Pauschalabzug für KV vorgenommen. Mein Widerspruch wurde als unberechtigt zurückgewiesen, da ich im Bemessungszeitraum mehr Monate Pflichtmitglied gewesen bin. Ist das korrekt? Ich meine, dass der letzte Monat hier maßgeblich sein sollte und der Pauschalabzug nicht rechtens ist. Ich zahle während der Elternzeit meine Beiträge für die KV selbst! Vielen Dank für Ihre Einschätzung! LG, Katrien
von Katrien am 27.12.2016, 09:26