Sehr geehrte Frau Bader, ich habe gelesen, dass man als Alleinerziehende nach den 14 Monaten Basiselterngeld auch noch 4 Monate Partnerschaftsbonus bekommen kann mit ElterngeldPlus, wenn man für 4 Lebensmonate des Kindes hintereinander in Teilzeit arbeitet. Die 14 Monate Basiselterngeld sind rum und die beantragte Elternzeit (14 Monate) auch, die Arbeit wurde wieder aufgenommen. Die Stelle ist eine Teilzeitstelle, die zu den Anforderungen des Partnerschaftsbonus passt. Muss man nun für die gewünschten 4 Monate Partnerschaftsbonus mit ElterngeldPlus noch mal Elternzeit beim AG einreichen, oder reicht es, dass man Teilzeit arbeitet ohne Elternzeit? Und wie kann man den Partnerschaftsbonus bei der Familienkasse beantragen? Und gibt es einen Zeitraum, bis wann dieser genommen werden muss? Vielen Dank
von Feuerschweifin am 08.02.2021, 21:02