Guten Abend, der Opa meiner Tochter ist an Gürtelrose erkrankt, es ist schon am abklingen.
Wir leben in einem Haushalt.
Jetzt meine Frage:
Darf meine Tochter trotzdem in den Kindergarten?
Aus den Gesetzen werde ich nicht schlau.
Meldepflichtig oder nicht.
Er entscheidet? Kindergarten oder Gesundheitsamt?
Ps:. Die Kleine hatte noch keine Windpocken.
Danke schon mal.
Lieben Gruß
von
Cassies1991
am 14.05.2017, 21:32
Antwort auf:
Opa Gürtelrose, darf Tochter den Kindergarten trotzdem besuchen?
Hallo,
das würde ich mit dem Kinderarzt klären - schon wegen der Frage des Impftiters.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.05.2017
Antwort auf:
Opa Gürtelrose, darf Tochter den Kindergarten trotzdem besuchen?
Gemäß § 34 Abs. 1 IfSG dürfen Kinder, die an Windpocken erkrankt oder dessen verdächtig sind, den Kiga nicht betreten, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist.
Sprich, Euer KiA. Es käme je nach Alter eventuell auch noch als postexpostionelle Prophylaxe eine Impfung in Betracht.
von
emilie.d.
am 14.05.2017, 22:09
Antwort auf:
Opa Gürtelrose, darf Tochter den Kindergarten trotzdem besuchen?
Die Frage wäre ja, ist sie geimpft.
Mitglied inaktiv - 14.05.2017, 22:43
Antwort auf:
Opa Gürtelrose, darf Tochter den Kindergarten trotzdem besuchen?
Edit:
Ja meine Tochter ist geimpft.
Meine Frage ist jetzt, darf sie in den KiGa wenn der Opa (lebt mit im Haus, Achten sehr darauf das sie keinen Kontakt mit der Erkrankung hat und es sind alle Bläschen zu oder schon ausgetrocknet.) Gürtelrose hat?
Sie hat ja keine Windpocken?!
von
Cassies1991
am 15.05.2017, 00:19
Antwort auf:
Opa Gürtelrose, darf Tochter den Kindergarten trotzdem besuchen?
2 fach? Dann ist "Immunität anzunehmen", sprich, sie darf in den Kiga. Bei 1x weiß ich nicht, würde ich beim KiA anrufen.
von
emilie.d.
am 15.05.2017, 00:50
Antwort auf:
Opa Gürtelrose, darf Tochter den Kindergarten trotzdem besuchen?
Hallo, also. Es Bedarf einer anonymen Anfrage beim Gesundheitsamt von der KiTa aus.
In diesem Fall war es kein Problem, da meine Tochter voll durchgeimpft ist und keine Krankheitsanzeichen zeigte.
Ausschlaggebend ist wohl auch die schwere der Erkrankung der Person die im Haushalt lebt.
Ich danke für eure Antworten.
von
Cassies1991
am 16.05.2017, 15:13