Frage: Nochmal wegen Kindergeldzuschlag

Hallo Frau Bader Da es eine Mangelfallberechnung ist zählt jeder Euro. Daher die Frage, ob dieses Geld auch zu seinem Einkommen zählt oder eben nur sein Gehalt. Hätten wir den Zuschlag nicht, so müssten wir H4 als Ergänzung beantragen. Daher die Frage ob dieser Zuschlag, der ja für unser gemeinsames Kind ist, für den Unterhalt seiner Töchter herangezogen werden kann. Empfängerin von Zuschlag und Kindergeld bin ich.

von Mogli18 am 13.09.2011, 15:49



Antwort auf: Nochmal wegen Kindergeldzuschlag

Hallo, sehe ich auch so Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.09.2011



Antwort auf: Nochmal wegen Kindergeldzuschlag

Nein, das darf nicht mit angerechnet werden, da du der Empfänger bist. Es ist ja nicht sein oder dein einkommen, sondern das vom Kind!

Mitglied inaktiv - 13.09.2011, 21:00



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