Liebe Frau Bader,
im November 2014 wurde mein Sohn geboren. Ich hatte bis November 2015 Elternzeit.
Seit Dezember 2015 arbeite ich 18 Stunden/Woche.
Meine Folgende Situation ist fiktiv...
Wenn ich meine restlichen zwei Jahre Elternzeit im Anschluss (ab 12/2015) genommen habe ,18Stunden/Woche arbeite und nun erneut schwanger bin, ist es besser als ,wenn ich ohne Elternzeit 18 Stunden arbeite oder?
Wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger bin und dann in Mutterschutz gehe, wird das Gehalt vor der 1sten Endbindung für die Berechnung genommen ,richtig?
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und hoffe meine Frage ist verständlich
von
91kathi
am 12.01.2016, 10:58
Antwort auf:
neue Schwangerschaft in Elternzeit
Hallo,
Nein, das macht keinen Unterschied.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.01.2016
Antwort auf:
neue Schwangerschaft in Elternzeit
Ne, Elternzeit bedeutet immer Kündigungsschutz.
Auf jeden Fall in Elternzeit arbeiten und die Elternzeit zum Tag vor neuem Mutterschutz beenden, dann gibt es das Vollzeitgehalt im Mutterschutz.
von
Sternenschnuppe
am 12.01.2016, 11:50
Antwort auf:
neue Schwangerschaft in Elternzeit
Frau Bader,
Es macht wirklich keinen (finanziellen) Unterschied ,ob ich von Teilzeit während Elternzeit in den Mutterschutz gehe, Oder von nur Teilzeit in Mutterschutz?!
Ich dachte ,wenn ich von der Elternzeit in Mutterschutz direkt übergehe, bekomme ich Vollzeitgehalt (wie vor dem ersten Mutterschutz/Elternzeit) für den Mutterschutz?
von
91kathi
am 14.01.2016, 13:59