Hallo,
vielen Dank an Frau Bader und Sternenschnuppe für die schnellen Antworten.
Das BV würde wegen einer Risikoschwangerschaft ausgestellt werden, nicht wegen des Arbeitsplatzes.
Wo liegt der Unterschied bzw. was muss da beachtet werden?
Vielen Dank nochmal!
von
Janni
am 17.12.2012, 13:00
Antwort auf:
Nachtrag Beschäftigungsverbot nach einem Jahr Krankschreibung
Hallo,
wegen einer Risikoschwangerschaft bekommt man kein Beschäftigungsverbot, sondern eine Krankschreibung.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.12.2012
Antwort auf:
Nachtrag Beschäftigungsverbot nach einem Jahr Krankschreibung
Aus welchem Grund denn Risiko ?
Im Endeffekt wird es nur überprüft, wenn der AG dagegen vorgeht. Wozu er keine Veranlassung hat, da er das Gehalt eh von der Krankenkasse wiederbekommt.
Umlage 2.
Und wenn die Ärztin es ausstellen will .......
von
Sternenschnuppe
am 17.12.2012, 13:12