Sehr geehrte Frau Bader,
besteht die Möglichkeit, bei knapper Verjährung (Elterngeldbezug in 2009) trotzdem nachträglich doppeltes Elterngeld für Zwillinge zu beziehen?
Die 4jährige Verjährungsfrist scheint ja auf § 45 SGB I zu basieren -
"(1) Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind". Kann nicht so argumentiert werden, dass die Ansprüche ja erst mit dem Urteil des Bundesoziagerichts in 2013 entstanden sind? Sonst war die Reaktionszeit für in 2008 und 2009 falsch beratene Eltern ja nur sehr kurz.
Gibt es dazu eventuell schon Klagen?
Vielen Dank!
von
Pusteblume15
am 21.03.2014, 09:26
Antwort auf:
Nachträglich Elterngeld für Zwillinge bei knapper Verjährung?
Hallo,
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=202246.html
Da steht doch ab 01.01.2009.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.03.2014
Antwort auf:
Nachträglich Elterngeld für Zwillinge bei knapper Verjährung?
Hallo,
wir scheinen in der gleichen Situation zu sein, haben erst im März von dem Urteil erfahren und damit die Frist verpasst. Wir suchen nun Zwillingseltern, denen es genauso ergangen ist, um gemeinsam mit Verbündeten bei der Dienst- und Fachaufsicht der Elterngeldstellen eine anderslautende Dienstanweisung zu erwirken. Wir haben bereits ein Schreiben entworfen.
Entsprechend §44 Abs. 4 SGB X sind Ansprüche vor dem 01.01.2010 wegen der 4-jährigen Rückwirkungspflicht seit 01.01.2014 verjährt. Das ist juristisch auch bei der verschleppten Informationspolitik des Bundessozialministeriums offenbar geltendes Recht. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Zeitpunkt des Antrags auf Rücknahme des rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes. Gesetzgebung hat halt selten mit gesundem Menschenverstand zu tun und berücksichtigt auch nicht Gerichtsurteile als mögliche Anspruchsgrundlage. Von uns befragte Juristen kommen unabhängig voneinander zu dem Ergebnis, dass der Klageweg eher aussichtslos erscheint.
Sofern es andere Meinungen gibt, würden wir gerne davon erfahren und uns einer Initiative evtl. auch einer Sammelklage zur Geltendmachung dieser Ansprüche anschließen. Leider ist es schwierig, andere betroffene Anspruchsberechtigte zu erreichen. Hiermit wären wir zwei, aber es muss noch deutlich mehr geben...
Schöne Grüße
von
elterngeld
am 25.03.2014, 22:27