Nach Mutterschutz einen Monat Urlaub und dann Elterngeld beziehen möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nach Mutterschutz einen Monat Urlaub und dann Elterngeld beziehen möglich?

Hallo, ich habe eine speziellere Frage: Meine Frau (Beamtin) hat ihre Elternzeit zum Mutterschutz gekündigt und bekommt somit wieder 100% Bezüge. Nun würde meine Frau gerne im Anschluss an den Mutterschutz einen vollen Monat Urlaub (mit vollen 100% Bezügen) einbauen und erst im Anschluss an den Urlaub mit das Elterngeld (für die restlichen 10 Monate) beziehen. Ist dies so möglich? Somit hätte man den kompletten Mutterschutz und den Monat Urlaub danach volle Bezüge, bevor man dann nach der Elternzeit wieder 50% arbeiten geht. Ich selbst möchte gerne im Sommer 4 Monate Elterngeld Plus beantragen. Wenn ich die Elterngeld-Definition richtig sehe kann man das Elterngeld innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes beantragen und der eingebaute Urlaubsmonat sollte keine relevanz haben oder? Vielen Dank tantobi

von tantobi am 10.10.2017, 05:58



Antwort auf: Nach Mutterschutz einen Monat Urlaub und dann Elterngeld beziehen möglich?

Hallo, würde ich nicht machen. Sie kann nur bis zum 12 LM EZ nehmen u verschenkt durch den Urlaub einen Monat EG-besser nimmt sie den Urlaub nach der EZ Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.10.2017



Antwort auf: Nach Mutterschutz einen Monat Urlaub und dann Elterngeld beziehen möglich?

Sie sollte den Urlaub als Lebensmonat nehmen, ansonsten spricht da aber im Prinzip nix gegen. Lebensmonate mit Mutterschutz werden aber als EG Monate gezählt, also würde ich persönlich den LM in dem der Mutterschutz endet als EG Monat nehmen und erst den danach als Urlaub. Dann gibt es den Monat zwar weniger Geld, aber ihr verschenkt das EG nicht. Welcher Monat das ist, lässt sich erst sagen, wenn das Kind da ist, deshalb würde ich das mit dem AG möglichst ohne Termine klären. Ich hab zB bei einem der Kinder schon vor Geburt Urlaub für den 15.LM pauschal genehmigen lassen. Ihr könntet zB versuchen Urlaub für "den LM im Anschluss an den LM in dem der Mutterschutz endet" zu bekommen und das vorab genehmigt zu bekommen mit der Auflage es terminlich nach der Geburt zu fixieren. Legt ihr euch vor der Geburt mit Terminen fest, lauft ihr Gefahr, dass die LM nicht stimmen und ihr das EG für die umliegenden Monate nicht beantragen könnt. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 10.10.2017, 08:18



Antwort auf: Nach Mutterschutz einen Monat Urlaub und dann Elterngeld beziehen möglich?

Aber warum würden wir in meiner Konstellation einen Monat Elterngeld verschenken? In meiner Vorstellung sieht es so aus: Mutter: 1.LM - Mutterschutz (100% Bezüge) 2.LM - Mutterschutz (100% Bezüge) 3.LM - Urlaub (100% Bezüge) 4.LM-13.LM - Elterngeld Vater: z.b. 6.LM-9.LM - Elterngeld Plus Wäre dies so nicht möglich?

von tantobi am 10.10.2017, 08:43



Antwort auf: Nach Mutterschutz einen Monat Urlaub und dann Elterngeld beziehen möglich?

Mutterschutz gibt es nicht monatsweise, sondern wochenweise. Da ein Monat meistens länger ist als 4 Wochen, wird der zweite LM also nicht komplett durch Mutterschutz abgedeckt. Außerdem "verbraucht" der Mutterschutz zwangsweise Elterngeldmonate. Korrekt wäre: 1. LM - Elternzeit, Elterngeld (wird mit dem Mutterschutzlohn verrechnet) 2. LM - Elternzeit, Elterngeld (wird mit dem restlichen Mutterschutzlohn verrechnet) 3. LM - Urlaub, Arbeitslohn ab dem 4. LM - Elterngeld Ein Problem bekommt Ihr dann, wenn Deine Frau aus irgendwelchen Gründen (Frühgeburt, geringes Geburtsgewicht) länger Mutterschutzlohn bekommt. Dann wird es unübersichtlich, denn dann "ragt" der Mutterschutz auch in den 3. LM rein. Dann sähe das so aus: 1. LM - Elternzeit, Elterngeld (wird mit dem Mutterschutzlohn verrechnet) 2. LM - Elternzeit, Elterngeld (wird mit dem Mutterschutzlohn verrechnet) 3. LM - Elternzeit, Elterngeld (wird mit dem restlichen Mutterschutzlohn verrechnet) 4. LM - Urlaub, Arbeitslohn ab dem 5. LM - Elterngeld

von Strudelteigteilchen am 10.10.2017, 09:58



Antwort auf: Nach Mutterschutz einen Monat Urlaub und dann Elterngeld beziehen möglich?

Strudelteigchen hat schon erklärt was ich damit meinte, dass man schauen muss wann der Mutterschutz endet - im dritten oder vierten LM. Deshalb bei einem Urlaubsantrag jetzt prinzipiell prazise aber ohne konkreten Termin bleiben. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 10.10.2017, 15:28



Antwort auf: Nach Mutterschutz einen Monat Urlaub und dann Elterngeld beziehen möglich?

Entschuldigung fur den falschen Nick, es ist "Steudelteigteilchen". LG Lilly

Mitglied inaktiv - 10.10.2017, 15:29



Antwort auf: Nach Mutterschutz einen Monat Urlaub und dann Elterngeld beziehen möglich?

ist sie lehrerin?

von mellomania am 10.10.2017, 20:24



Antwort auf: Nach Mutterschutz einen Monat Urlaub und dann Elterngeld beziehen möglich?

Zitat Frau Bader: "Die Mutter kann Unterhaltsvorschuss beantragen, das kann aber zurückverlangt werden." Falsch: Die Mutter MUSS Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn sie ALG 2 bezieht und keinen Unterhalt vom Kindsvater bekommt. UHV muss selbstverständlich vom Vater zurückgezahlt werden, sobald er in der Lage dazu ist.

Mitglied inaktiv - 11.10.2017, 09:20



Antwort auf: Nach Mutterschutz einen Monat Urlaub und dann Elterngeld beziehen möglich?

Vom Urlaub wäre meine Frau ganz flexibel. Sie würde dann vom letzen Tag des Mutterschutz bis zum nächsten LM des Kindes Urlaub nehmen.

von tantobi am 11.10.2017, 13:44



Antwort auf: Nach Mutterschutz einen Monat Urlaub und dann Elterngeld beziehen möglich?

Sind sie sicher? Wenn der Mann auch Elternzeit nimmt hat man doch 14 Monate Zeit EG zu beziehen oder?

von tantobi am 11.10.2017, 13:46



Antwort auf: Nach Mutterschutz einen Monat Urlaub und dann Elterngeld beziehen möglich?

Vom Urlaub wäre meine Frau ganz flexibel. Sie würde dann vom letzen Tag des Mutterschutz bis zum nächsten LM des Kindes Urlaub nehmen. Sorry, das ist jetzt aber Quatsch, denn die Zeit wird ihr als EG Monat eh gerechnet und sie verschenkt damit das EG, das sie dafür bekommen hätte. Den EG Monat kriegt sie nicht wieder. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 11.10.2017, 20:48



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