Hallo,
ich habe im Januar 2013 meine Tochter bekommen. Eigentlich waren 2 Jahre Elternzeit geplant. Leider hat aber die Firma in der ich angestellt war während meiner Schwangerschaft Insolvenz angemeldet. Aufgrund dessen habe ich die Elternzeit und somit auch das Elterngeld auf 1 Jahr geändert. Nun musste ich mich leider nach Ablauf der Elternzeit arbeitslos melden. Meine Frage ist nun, wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, was bekäme ich an Elterngeld? Nur den Satz von 300 €?
Danke schonmal für die Antworten!
von
Daily_Sun86
am 03.02.2014, 21:05
Antwort auf:
Nach Elternzeit arbeitslos und dann Elterngeld?
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.02.2014
Antwort auf:
Nach Elternzeit arbeitslos und dann Elterngeld?
Ja, so ist es. +75€ bis Kind 1 drei ist.
Am besten ist es immer 12 Gehaltsmonate vor dem neuen Mutterschutz zu haben.
von
Sternenschnuppe
am 03.02.2014, 21:27