Hallo Frau Bader, es gab ja hier schon einige Beiträge von Müttern, deren befristeter Arbeitsvertrag nach Beginn der Schutzfrist aber vor der Geburt ausläuft. Sie haben dahin gehend mit auf den Weg gegeben, dass ab dem Vertragsende die KK die Leistungen des Arbeitgebers in gleicher Höhe übernimmt. Ich habe dahin gehend mit meiner Krankenkasse telefoniert und sie teilte mir mit, sie werde nur Leistungen in Höhe des Krankengelds leisten. Auf folgender staatlichen Seite heißt es dazu: "Endet ein befristetes Arbeitsverhältnis durch Fristablauf nach Beginn der Schutzfrist, so besteht bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld sowie auf den Arbeitgeberzuschuss. Anschließend werden Mutterschaftsleistungen bis zum Ende der Mutterschutzfrist in Höhe des Krankengeldes von der Krankenkasse gezahlt." Quelle: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten.html?frage=162896 Das hieße ja, die KK übernimmt nur einen Teil der zuvor durch den Arbeitgeber zu erstattenden Aufstockungen. Hatte ich Sie da falsch verstanden oder gibt es doch eine Möglichkeit, dass man nach Befristungsablauf exakt das Gleiche bekommt wie vor dem Befristungsablauf? VG Olga
von Olga1983 am 12.04.2016, 21:21