Sehr geehrte Frau Bader,
hier nochmal NicoleundLara.
Ich bin freiwillig Krankenversichert bei der AOK und da ich nur einen Minijob habe, habe ich kein Anspruch auf Krankengeld und laut AOK auch nicht auf Mutterschaftsgeld.
Nun möchte ich gern wissen ob das stimmt oder ob ich zum Bundesversicherungsamt gehen muss damit ich in der Mutterschaftszeit nicht ohne Geld dastehe.
Ich hoffe ich habe es jetzt etwas besser vormorliert.
Mit freundlichen Grüßen
NicoleundLara
von
NicoleundLara
am 28.03.2011, 10:09
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
Hallo,
bei einem Minijon bestehen eigentlich keine Ansprüche auf KK. Ich denke daran ändert sich in Ihrem Fall nichts. Schauen Sie mal auf www.mutterschaftsgeld.de (da steht auch alles wegen dem Bundesversicherungsamt)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.03.2011
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
Hallo,
bei einem Minijon bestehen eigentlich keine Ansprüche auf KK. Ich denke daran ändert sich in Ihrem Fall nichts. Schauen Sie mal auf www.mutterschaftsgeld.de (da steht auch alles wegen dem Bundesversicherungsamt)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.03.2011