Sehr geehrte Frau Bader, mir ist bekannt, dass man die Elternzeit für das erste Kind zum Zeitpunkt des Mutterschutzes für das zweite Kind unterbrechen kann. Nun habe ich eine Frage zu unserem konkreten Fall: Unser erstes Kind ist am 14.11. 2013 geboren. Geburtstermin für das zweite Kind ist der 30.09. 2016. Der Mutterschutz unsers zweiten Kindes endet ja somit erst nach der dreijährigen Elternzeit unsers ersten Kindes. Kann ich dennoch die Elternzeit für den Mutterschutz unterbrechen und erhalte dann für die vollen sechs Wochen vor Geburt und die vollen acht Wochen nach Geburt Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss oder bekomme ich diesen nur bis zum 14.11.2016, also dem Tag, an dem meine Elternzeit für das erste Kind eigentlich endet? Herzlichen Dank im Voraus und freundliche Grüße Lotta
von Lottilotta am 06.03.2016, 11:40