Hallo Frau Bader,
ich habe eine MuKiKu bei der KK beantragt unf genehmigt bekommen. Leider bekomme ich erst im Juni einen Platz in einer Klinik.
Zum 30.04.13 läuft mein Arbeitsvertrag aus. D.h. zum 01.05.13 bin ich arbeitssuchend. Gemeldet habe ich mich bereits beim Arbeitsamt.
Bekomme ich für die Zeit der Kurmaßnahme mein ALG1 weiter bezahlt? Ich habe dazu widersprüchliche Infos im Netz gefunden.
Mache mir wirklich sorgen, da ja zu Hause Miete und laufende Kosten weiterlaufen und der Eigenanteil zur Kur ja auch noch fällig wird. Ich spiele schon mit dem Gedanken die Kur sausen zu lassen.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
von
Nati511
am 09.04.2013, 20:24
Antwort auf:
Mutter-Kind-Kur genehmigt, kein ALG1 Anspruch für diese Zeit?
Hallo,
wir haben für Fragen rund um Kuren ein spezielles Forum! Aber Sie bekommen Ersatzleistungen von dem Träger, meistens der dt. rentenversicherung für die Zeit der Kur
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2013
Antwort auf:
Mutter-Kind-Kur genehmigt, kein ALG1 Anspruch für diese Zeit?
und bekommst von der KK Übergangsgeld in Höhe des Alg I gezahlt. Wenn die Kur zu Ende ist gleich zum Amt und wieder anmelden.
von
ALF0709
am 09.04.2013, 20:34
Antwort auf:
Mutter-Kind-Kur genehmigt, kein ALG1 Anspruch für diese Zeit?
Ich habe für die Zeit mein Arbeitslosengeld1 ganz normal weiter bekommen, weil du als Mutter bei einer Mu-Ki-Kur als krank geschrieben zählst, denn du selbst wirst ja gekurt auf Grund von Gesundheitlichen Problemen. Du musst das Amt nur darüber informieren, ichhabe dazu das Bewilligungsschreiben der KK vorgelegt.
Bei einer Kinderrehakur mit Mutter als Begleitperson sieht das dann anders aus.
von
Julisa
am 11.04.2013, 09:04