Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen und nach dem Elterngeld ALG 2 bezogen und 1 mal die Woche gearbeitet.Mein Sohn ist jetzt bald 3 Jahre Alt und kommt in den Kindergarten tägl. von 8 bis 15 Uhr. Ich könnte also wieder 30 Stunden in der Woche arbeiten gehen,aber nicht mehr Vollzeit. Wird mir trotzdem zusätzlich ALG 2 bewilligt falls mein Einkommen nicht ausreicht oder bin ich gezwungen mehr als die 30 Stunden zu arbeiten?
von johnnyerik am 03.09.2015, 13:45