Kati81
Hallo, Ich lebe nun endgültig seit November 2020 vom Kindsvater getrennt. Der Papa hat von Anfang an auf 50/50 gepocht und ich wollte unseren kleinen Sohn, der gerade erst 2,5 Jahre alt war stundenweise in die neue Situation eingewöhnen. Der Kleine war bis dato nie länger als 2 bis maximal 3 Stunden von mir getrennt. Jedoch musste alles sehr schnell gehen. Die Umgangszeiten wurden mir vorgeschrieben, Mitte Dezember war dann auch schon das Schlafen und Übernachten beim Papa. Zum Jahresende konnte ich aus dem gemeinsamen Heim ausziehen und habe für die Ummeldung eine Vollmacht vom Papa bekommen. Jetzt kommt der Stein ins Rollen. Am Ummeldetermin wurde mir mitgeteilt, dass ich mein Kind nicht ummelden kann, da der Vater dem widersprochen hat. Dann fing er an unseren Sohn abends nicht mehr nach Hause zu bringen und dies wiederholte sich trotz meiner Einwände und Aufforderung zur Herausgabe. Da ich dank Corona meine Selbstständigkeit an den Nagel hängen konnte, finanziell schlecht da stand und mit der Ummeldung den Kitabeitrag an mein Einkommen anpassen wollte bzw. Wohnraumanspruch und Wohngeld beantragen wollte, stand ich vor einer Wand. Der Vater zahlte auch keinen Unterhalt. Nun habe ich das Familiengericht eingeschaltet, da der Umgang und das Aufenthaltsbestimmungsrecht geregelt werden soll. Hier stellte sich heraus, dass der Vater unseren Sohn komplett zu sich holen will. Ich habe Angst er meldet den Kleinen einfach wieder um, oder fährt einfach mit ihm weit weg. Geht denn soetwas, obwohl wir noch mitten im Verfahren stecken? Wir haben einen vorübergehenden Gerichtsbeschluss zum Umgang und er drängelt, dass ich ihm den Ausweis geben soll. Was ist denn richtig? Vielen Dank
Hallo, ohne den langen Text gelesen zu haben, verstehe ich nicht, wofür er den Ausweis benötigt. Ich würde ihn nicht mit geben und die Angelegenheit in der mündlichen Verhandlung ansprechen. Liebe Grüße NB
Mamamaike
Hallo, gib ihm auf keinen Fall den Ausweis und lass Dich nicht drängen. Eine schwierige Situation heißt noch lange nicht, dass er euren Sohn zugesprochen bekommt. Und einfach ummelden kann er ihn rein rechtlich nicht, dafür braucht er Deine Unterschrift. Viele Grüße
Mitglied inaktiv
ummelden kann er das Kind nicht ohne deine Zustimmung, ich habe es so verstanden, dass er eh bei ihm gemeldet ist? meine größte angst wäre, dass er mit dem Kind verreist, ganz ohne ausweis. er kann eigentlich nicht, er macht aber.... hast du einen Anwalt? unterhalt muss er u.u. gar nicht zahlen, wenn ihr das wm habt. du hast mein absolutes mitgefühl, das letzte wort ist aber noch nicht gesprochen...
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