Hallo Frau Bader, Die alte Elternzeit habe ich fristgerecht per Einschreiben schriftlich beendet , dies wurde mir auch per email bestätigt.Hätte ich auch einen Antag auf Mutterschaftsgeld beim AG noch zusaetzlich beantagen müssen? Habe ein teil des Geldes von KK erhalten vor der Geburt.Aber vom AG nicht. Bekam nur einen Antag für die Elternzeit zugeschickt. Wann bekommt man den zweiten Teil des Mutterschaftsgeldes? Bitte um Antwort
von sandra15 am 30.08.2017, 08:33